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Rechts vor Links oder doch Vollidiot?
Hey, die Frage die mich gerade quält ist, bis zur welcher grenze gilt noch rechts vor links?
Folgende Situation. Ich (weiser Pfeil) fahre auf eine T-Kreuzung zu .Vor mir ein Auto (schwarzer Pfeil), rechts ist ein Zebrastreifen darauf ein Fußgänger (schwarzer rechteck) auf diesen fährt ebenfalls ein Auto zu und bleibt offensichtlich davor (nahezu) stehen. Siehe bild unten (Bildstrecke von links nach rechts) http://savepic.org/1818534.jpg Das Auto vor mir gibt nun gas und überquert die Kreuzung, ich hinterher. Da ja der von rechts sowieso steht und wartet. In dem Moment als ich in die Kreuzung einfahre, ist der Fußgänger auf dem Zebrastreifen bereits auf der Gegenfahrbahn (von rot aus gesehen) und das rote Auto schlängelt sich an der Person vorbei und gibt vollgas. (Bild 2) Ich gebe im ersten Moment auch gas um wegzukommen, hab dann aber vor schreck doch gebremst und bin stehen geblieben, das rote auto ebenfalls paar cm vor mir. Es kommt nicht zum Unfall, falls es aber dazu gekommen wäre, dann wäre mir das rote auto in die rechte Hintertür oder eher in die rechte ecke rein gefahren. Die frage ist nun, hätte der Vollidiot, vollgas geben müssen und dürfen obwohl ich die Kreuzung bereits befahren habe? Bzw Muss ich in so einem Fall damit rechnen das der von rechts mit vollgas und quietschenden reifen anfährt nur um mir offensichtlich mit voller Absicht rein zu fahren. Obwohl dieser rein theoretisch warten muss bis der Fußgänger den Zebrastreifen vollständig überquert? Und obwohl ich die Kreuzung bereits befahren habe? |
blöde frage! rechts vor links sagt doch wohl alles.
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Am Fußgänger vorbeibrausne ist nun nicht die "feine egnlische" aber im Falle eines Unfalls wärst wohl eher du der Schuldtragende.
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Naja, dadurch, dass der Rote stehengeblieben ist um den Fußgänger nicht zu überrollen, hat er seinen Vorrang verloren, dh er muss dich und den Schwarzen die Kreuzung überqueren lassen wenn ihr bereits in sie eingefahren seid bzw. wenn er euch dadurch zum starken Abbremsen zwingen würde (was ja passiert ist). Denke der Fall wäre eh recht eindeutig wenn er dir danach im Kofferraum pickt. ;)
Wozu man auch sagen muss, dass es einfach Situationen gibt, wo man sich einigen muss wer nachgibt und man sollte auch nicht stur auf seinen Vorrang bestehen wenns dadurch kracht. @eddi: keine Ahnung haben und dann noch sowas labern ist wohl nicht so gescheit ;) |
naja genau das wollte ich eigentlich hören. Rechts vor links ist eine Sache, aber einem letztendlich hinten rein zu fahren ist einfach unverständlich vor allem in der 30 Zone
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Sonst gibt es da keine Straßenschilder, oder wie?
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Wenn es keine Schilder gibt, gilt rechts vor links
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Ok, also auf Bild 2 ist für mich eine klassische Rechts vor Links Situation, wo Du hättest warten müssen. Das Auto mit dem roten Pfeil hatte zwar Vorfahrt, aber kann diese auch nicht mit Gewalt durchdrücken. Da hätte er wohl Teilschuld bekommen, denk ich mal. Den Fussgänger hättest Du als Zeugen zu 99,9% vergessen können, da die meisten wegschauen und/oder abhauen. |
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Ganz einfach, wenn du schon auf der Kreuzung bist kann er 10 mal von rechts kommen. |
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Der Fussgänger hat zwar den Zebrastreifen noch nicht verlassen, ist aber auf der anderen Seite der Strasse- Ich habe das schon zigmal gesehen, dass dann auch losgefahren wird. Und dann ist es rechts vor links. Zumindest verstehe ich das so. |
Also laut meinen Fahrlerhrer ist dieses Blaue Zebrastreifenschild ein "Negatives verkehrszeichen" was auch einen Einfluss auf die Vorfahrt hat. Allerdings finde ich dazu gerade keine Quellen.
Aber auch wenn du ihm die Vorfahrt genommen hast hätte er eine Mitschuld wegen Erzwungener Vorfahrt. Im Straßenverkehr müssen ALLE aufmerksam fahren und alle müssen bestrebt sein unfälle zu vermeiden. Deshalb bremst man im normal fall auch an unübersichtlichen stellen obwohl man vorfahrt hat (So mache ich das jedenfalls). |
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ich bleib bei sowas auch immer stehn lieber einmal 30sec gewartet als wegen sowas nen unfall provozieren |
mhh.... theoretisch könnte man dir auch das vortäuschen eines Auffahrunfalles vorwerfen. Weil du urplötzlich in die Eisen gehst. Das ist schon lange ein sehr beliebte Methode die Versicherung zu betrügen und sowas würde heute vom Fachverständigen überprüft werden.
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Der Wartepflichtige aufgrund eines Fussgängerüberwegges, ist solange wartepflichtig, bis derFussgänger diesen Überweg vollständig passiert hat. Die Rechtssprechunggeht davon aus, dass der Fussgänger (solange er sich noch auf dem "Zebrastreifen" befindet) die Richtung wechseln kann/könnte.
Durch die zwischenzeitliche vorbeigefahrenen anderen Verkehrsteilnehmer, hat der Wartepflichtige vor demFussgängerüberweg seinen Vorrang verloren. Er hat in zu dem Zeitpunkt aufgegeben, indem der Fussgänger Die Fahrbahn ordnungsgemäss überqueren wollte. Hier reicht auchschon die blosse Absicht des Fussgängers aus um den Vorrang zu übernehmen. Dies ist/wäre auch im Falle eines Unfalles mit körperlichen folgen so. Siehe hierzu § 1 StVO. "Jeder Verkehrsteilnhmer hat sich so zu verhalten, dass... Der Fussgänger ist auch Verkerhsteilnehmer und gegenüber der "Rrechts vor Links"-Regel einen klarenVorrang. Jeder Fussgängerüberweg wird nicht nur durch den eigentlichen Zebrastreifen angekündigt, sondern hat immer ein Verkehrsschild dabei. Siehe Verkehrszeichen Nr. 293 + 350. |
mit ein wenig Menschenverstand regelt sich die Situation von alleine :D!!!
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Es ist nunmal bissl komplizierter als das... @Topic: wäre auch interessant zu wissen, aus welchem Land du kommst |
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[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] es steht also im paragraph 8!!!!!!!!!!!! soviel zum thema nirgends. jetzt noch was trauriges: International sind die Verkehrsregeln im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr geregelt. Wiener Übereinkommen. :D fürs @Topic: unter meinem avatar steht irgendwas von DÜSSELDORF und WUPPERTAL! liegt beides in der BRD bzw. West Germany. hoffe geholfen zu haben. PS: was man so alles mit google.de findet, ist schon wahnsinn sowas von toll. |
Na da hab ich also doch eine interessante Diskusion ausgelöst! :-)
Also dass in der Kreuzung "rechts vor links" gilt, ist ja eindeutig und hier eigentlich nicht gefragt. Die frage ist eher, darf jemand seinen Vorrag dermaßen ausnutzen um einem anderen letz endlich in den Kofferraum einzuparken und das auf einer Kreuzung bei sonst niedrigen geschwindigkeiten. Dabei ist es egal ob ich angehalten habe oder nicht. Hätte der Typ seine Absicht "mir rein zufahren" nicht rechtzeitig überdenkt, wäre er mir auch noch während ich gefahren bin hinten rein gefahren, denn schneller als 30 durfte ich sowieso nicht fahren und vor mir waren andere Autos, so dass ich ohnehin meine Geschwindigkeit verringern musste! Ich musste dazu aber nicht auf der Kreuzung anhalten sondern dahinter! Man könnte ja davon ausgehen, das der Typ nur aus dem Grund mir in den hinteren teil des Autos fast rein gefahren ist, weil ich mit einer sehr hohen Dreistigkeit und Geschwindigkeit ihm die vorfahrt genommen habe. Dem war aber nicht so. weder seine Geschw. noch meine war höher als 30 km/h. bzw seine fast oder gar 0 wegen dem Fußgänger. Und obwohl er mich eindeutig in der Kreuzung gesehen hat, gab er vollgas (audi evt. a3 also wohl auch höhere Beschleunigung). Für mich ist also die Schuld Zuweisung eindeutig. Aber zum glück ist ja nichts passiert. |
@[Ger]mane
Unter anderem in Dreher/Tröndle (Kommentar zum StGB, hier Behandlung von VU mit KV) und diverse Rechtssprechungen von OLG's (Hamm ist da führend). Ich durfte das mal lernen und auch vor Ort ahnden... Zum Zebrastreifen: Da der Vt noch im Vorrecht ist, wird im das Recht zur Umkehr zugestanden. Ähnliches Rechtsphänomen gibt es bei der Vorfahrt auf Strassen die besagt, dass der VT auch beim Rückwärtsfahren und/oder in entgegengesetzter Richtung diese noch innehält. Die StVO sagt auch noch, dass man an den zebrastreifen langsam heranfahren und nötigenfalls anhalten muss. |
@[Ger]mane
Glaub mir, die Lust habe ich auch nicht :D So jedenfalls ist die Lehrmeinung, gepaart mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Aus dem geschilderten Sachverhalt ist ein konkludentes Verhalten des vermeindlich vorfahrt-nehmenden Autofahrers auch logisch. Es gibt ein Urteil von 2004, das besagt, dass ein Autofahrer nicht mit dem Fahelverhalten eines Fussgängers rechnen muss. Dies bezog sich darauf, dass der Fussgänger sich, auf dem zu ihm parllel verlaufenden, Zebrastreifen wechselte, um die Strasse zu überqueren. Dies war jedoch für den Autofahrer in keinster Weise erkennbar. Es ergibt sich die Logik aus den Vorfahrtsvorschriften und deren Vorrang-/Wartepflichten. Der wartende Autofahrer vor dem Zebrastreifen gibt in diesem Moment einfach seinen Vorrang für die Dauer des Überquerens auf. Das wiederum kann der, parallel zum Zebrastreifen, kreuzende Autofahrer ausnutzen. Solange, bis der Fussgänger den Zebrastreifen überquert hat. Autofahrer muss auch ihren Vorrang aufgeben, wenn in diesem speziellen Fall, der Fussgänger von links kommt. Je nach Breite der Strasse könnte man denken, dass noch genug Zeit bliebe, um die Fahrbahn/Kreuzung zu überqueren, bis der Fussgänger dem Fahrzeug so nahe kommt und dabei dann als Autofahrer nicht die Grundregeln des §1 StVO zu verletzen (Belästigung/Behinderung/Gefährdung/Schädigung). |
Zitat:
Du verstehst überhaupt nicht worauf ich hinaus wollte.... 1) Nein, unter deinem Link steht nirgendwo konkret: Rechts vor Links. 2)Dein Link würde schon paar Beiträge über dir gepostet, das war auch nur eine rhetorische Frage meinerseits um dich auf deinen Denkfehler aufmerksam zu machen. 3)Es gibt die allgemeine Regel, dass der Rechtskommende, unter richtigen Bedigungen Vorrang hat, in dem Fall ist es aber nicht so. Und es gibt nicht wenige Situationen in denen der Rechtskommende den Vorrang verlieren kann, dass war alles was ich dir klarmachen wollte... Wenn du das nicht verstehst, weiss ich nicht wie du den Schein bekommen hast. 4) der Teil "@Topic" sollte "@TE" heißen, was sollte es mich interessieren von wo du kommst? Zumal es ohnehin offensichtlich ist... Wollte wissen von wo der TE kommt, in Ö wäre er im Recht, solange er alles nachweisen kann. (In D aber auch vermute ich) Also dann, entweder du verstehst es jetzt oder du stirbst dumm. :D |
zu 1)
An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. brauchst du jetzt wortwörtlich "rechts vor links"? konkret vermute ich jetzt mal das es bei ösis auch rechts vor rechts und rechts vor geradeaus gibt.:D zu 2) wurde, nicht würde, das ist was anderes. war auch nicht mein link sondern von Private Paula. insofern kann ich auch keinen denkfehler meinerseits erkennen. zu 3) ich PERSÖNLICH habe schon des öfteren auf meine rechte im strassenverkehr verzichtet, da ich keinen bock auf unfälle, die warterei auf die bullen und den ganzen rotz habe. frage mich allerdings ob du überhaupt einen führerschein hast. meinen habe ich jetzt seit 20 jahren! zu 4) zitat vom ösi:@Topic: wäre auch interessant zu wissen, aus welchem Land du kommst woher soll ich wissen was du meinst, (was mich eh nicht interessiert) wenn du fragst aus welchem land ich komme. musst du halt mal richtig fragen. der letzte müll von dir) also dann: sehr geistreich übrigens! nein ich kann und will dich nicht verstehen und werde wohl dumm sterben. mache mir allerdings sorgen um deine intelligenz wenn ich schon dumm sein soll. |
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