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Kündigung in der Probezeit in NRW
Hi
Hab ma ne frage an euch vlt kann mir ja jemand weiterhelfen. Und zwar würde ich gerne Wissen ob is in NRW wären der Probezeit bei einer Handwerskausbildung eine ,,Kündigungsfrist" gibt ? Ich frage hier WEIL ich habe meinen Ausbildungsvertrag noch nicht zurück erhalten also kann ich dort nicht nachschauen. Und die Handwerkskammer leider schon zu hat, und ich keine Lust habe am Montag in meinen Betrieb aufzutauchen. Eine neue Ausbidlungsstelle habe ich bereits diese beginnt in zwei Wochen also ist das ganze nichts unüberlegtes. |
4 monate
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Zitat:
Also mein tipp: Tauch da auf und frag die Firmenleitung einfach. Was solln se schon machen, is ja schließlich nur probezeit^^ Und so machst du nicht ausversehen was vielleicht falsches ;) @Werwolff: Wo lebst du denn? o.o |
a) Wie du hast deinen Ausbildungsvertrag noch nicht zurück erhalten?*
b) Die Probezeit ist Unternehmens und Berufs abhängig |
Zitat:
Is zwar nich die feine art aber kommt vor |
In der Regel ist die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen.
Näheres kann dir nur dein Ausbildungsvertrag sagen. Das nächste Mal eine Kopie machen. Geh am Montag hin und sag, dass du keinen Bock auf die Stelle hast. Was sollen die groß machen können? |
@ Private Paula
a) Ich hatte den Vertrag ja. Habe disen unterschrieben und abgegeben. Dan bekomme ich ja normal einen Durchschlag von der Handwerkskammer zurück von allen unterschrieben. Dies ist aber noch nichts passiert ^^. Aber arbeiten tue ich schon seit einem Monat. b) vorher hatte ich ja den selben Breuf in Frankfurt diesen Vertrag habe ich noch und dort gab es keine Kündigungsfrist einzuhalten. Nur weiss ich halt nicht wie es hier aussieht. @ Chre Was mein Betreib machen kann MICH kündigen ^^ und das möchte ich nicht in meinem Lebenslauf haben. |
JA die Firma kann mich rausschmeißen wann sie will und auch ohne angaben von Gründen.
Aber das gildet für den Arbeitgeber. Ich glaub der Arbeitnehmer hat da andere Rechte weil du in gewisser weise dem Betrieb ja Schaden zufügst wenn du von heut auf morgen nicht mehr kommst. Aber bei dem Bauer wo ich zurzeit bin halt ich es keine 2 Wochen mehr aus. Und wenn ich dem dann noch sage das ich Kündige habe ich mir die Hölle auf erden geschaffen für die zeit welche meine Küdigungsfrist beträgt XD. Und das muss vermieden werden. |
Ach mein gott sie nich so empfindlich^^
Ziehs einfach durch und fertig. Wird schon nicht dein untergang sein da noch zwei wochen zu weilen oder du machstes halt wie die meißten die es aus welchen gründen auch immer nichtmehr aushalten und eh was neues in sicht haben: Nimmst nen Krankenschein für die restliche zeit. Ich glaub nicht dass du ne frist von mehr als zwei wochen hast. Und dass der dich plötzlich vorher kündigen will is auch nicht das aus für deine karriere. Es ist probezeit und jeder chef kann da frei nach lust und laune schmeißen wie er will. Das sagt nichts über dich aus. Vor allem untragisch da du ja schon ne neue lehre sicher hast |
hab grade mal meinen alten ausbildungsvertrag rausgeholt von 2006 (IHK vertrag, mittleren Ruhrgebiet, IHK Bochum)
§7 Kündigung 1.Kündigung während der Probezeit. Wärend der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. unter Punkt B im IHK vertrag wird deine probezeit eingetragen.Soweit ich weiss kann die zwischen 1 und 3 monaten sein aber meist liegt sie halt bei 3 monaten. wichtig ist das du sowas schriftlich machen musst.setz dich so schnell wie möglich hin.schreib deine kündigung, muss ja nicht lang sein (muster gibt es im netz) und montag gehst da vorbei und reichst die ein und damit sollte die sache für dich gegessen sein. selbst wenn der dich rauswirft und was auch immer.du schreibst deinen lebenslauf, und wenn du wirklich schon eine neue stelle in aussicht hast, hast du ja auch keine lücke im lebenslauf. |
ja so steht das in meinem von der Handwerkskammer Rhein-Main auch.
Aber meine Probezeit beträgt 4 Monate ^^ das weiss ich noch konnte mann so ankreuzen. Ja aber wenn er mich rauswirft wird das bestimmt doch irgendwo vermerkt wo dann andere Betriebe das sehen können das ich z.B. wegen nicht erscheinens gekündigt wurde. Und das den anderen Firmen zu erklären ist immer so ne sache. |
So habe es nun geklärt.
Für die die es interessiert. Wärend der Probezeit ist nach §7 Absatz 1. eine Kündigung OHNE einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen möglich. Heist soviel wie, mann kann von heute auf morgen gehen und muss keine Gründe dafür angeben. |
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