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Ebay probelm mit Käufer
Hallo,
ich habe so ein Problem: also ich habe vor 1 Monat, etwas verkauft, und der Käufer meldet sich nach 1 Monat, dass das Teil defekt sein soll, und macht mir Angst, dass er zum Anwalt geht(:P) und der hat dem Fall bei Ebay gemeldet und die haben mir geschrieben dass dem Käufer keine Ersttatung steht, soll ich jetzt Angst haben wegenAnwalt oder einfach lassen auf negative Bewertung scheißen? |
Kann ansich nix passieren wenn das Teil wirklich so war wie in der Beschreibung brauchst dir keine Sorgen zu machen.
Sollte der wirklich zum Anwalt gehen und du musst dann ne Aussage machen ( wobei ich nich glaube dass es dazu überhaupt kommen wird , weil es wahrscheinlich eh nur ne leere Drohung ist) sagst du einfach nen Freund war dabei als du es verpackt und verschickt hast und er kann bezeugen dass das Teil noch funktioniert hat, dann sollte sich das erledigt haben. Wegen der negativen Bewertung würde ich mich dann nochmal an Ebay wenden , wobei mir das Selbe auch mal passiert ist und ebay die Bewertung einfach stehen lassen hat , aber man kann wohl nich alles haben -.- |
Zitat:
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Du schreibst zwar nicht, was du verkauft hast, aber wichtig ist, dass du beim Verkauf die Gewährleistung (nicht Garantie) ausgeschlossen hast. Das kann allerdings nur ein privater Verkäufer. Falls du das nicht getan hast, musst du 1 Jahr lang Gewährleistung erbringen. Wobei der Käufer bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate nicht nachweisen muss, dass die Ursache für den Defekt schon beim Kauf bestand. Danach muss der Käufer dies nachweisen.
Das alles gilt natürlich nicht, wenn du den Käufer über den Zustand der Sache arglistig getäuscht hast. Beispiel: A fährt sein Auto gegen einen Baum und es entsteht ein schwerer Unfallschaden. Den repariert er notdürftig so dass ein Laie erst mal nichts erkennt. Anschließend verkauft er das Auto an B und deklariert es als unfallfrei. In diesem Fall nutzt der Auschluss von Gewährleistung nichts. Auch nach Jahren kann B den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Wenn du also die Gewährleistung ausgeschlossen hast und der Vertragsgegenstand bei Übergabe keine versteckten Mängel hatten, dann brauchst du dir eigentlich keine Sorgen machen. |
hast du in der artikelbeschreibung rücknahme und gewährleistung ausgeschlossen?
dann braucht er es gar nicht erst versuchen. nach 1 monat ist schon frech. wer weiß, was der in der zeit mit dem teil alles gemacht hat. |
Zitat:
ja genau ich schreibe immer keine garantie oder austausch |
Zitat:
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