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19slayer87 10.01.11 14:18

Überholverbot ?
 
Hallo ;)

war grad auf der Landstraße unterwegs, nichts schlimmes und vor mir fährt so ein schönes Bullen Auto, so wie man es kennt mit verlangsamter Geschwindigkeit.

Natürlich Links vorbei es war allerdings Überholverbot, wobei auf meiner Seite eine gestrichelte Linie war, jedenfalls sind die netten Beamten dann hinter hergekommen.
Sind mir dann schön dicht aufgefahren und haben mehrmals Lichthupe gegeben ( was eigtl. Nötigung ist )
Jedenfalls hat mir der Nette Beamte gesagt ich habe grad im Überholverbot überholt und bekomme jetzt nen Verfahren + Ordnungswidrigkeit + Anzeige :eek::eek:

aber für was ?

Habt ihr das schonmal erlebt ?

Schnullermaske 10.01.11 14:24

Zitat:

Zitat von 19slayer87 (Beitrag 21759061)
und haben mehrmals Lichthupe gegeben

Kurzes Betätigen der Lichthupe und/oder des Signalhornes sind erlaubt, um dem Vordermann einen Überholvorgang anzukündigen! :D
EDIT: Nur außerorts! §5 STVO

Zitat:

Zitat von 19slayer87 (Beitrag 21759061)
Natürlich Links vorbei es war allerdings Überholverbot, wobei auf meiner Seite eine gestrichelte Linie war

Wie jetzt? Überholverbot oder gestrichelte Linie?

Ich nehme an es war eine "Doppellinie", die - wie Du sagst - "auf Deiner Seite" gestrichelt und auf der Gegenfahrbahn durchgezogen war. War das Überholverbot durch ein Schild angezeigt?

Hast Du die Polizisten auf die unterbrochene Linie aufmerksam gemacht und - wenn ja - was haben sie dazu gemeint?

19slayer87 10.01.11 14:34

Ja genau es war eine "Doppellinie" :dozey: sry für meine schlechte Formulierung :)

Das Überholverbot war durch kein Schild gekennzeichnet, es kam dann nur eine 70ger Zone (ab dort dann absolutes Überholverbot für ca. 100m) aber bei der war ich dann schön längst wieder eingeschert.

Ja ich habe ihm es gesagt, die Antwort war dann " Das spielt keine Rolle "

147147147147 10.01.11 14:34

Zitat:

Zitat von 19slayer87 (Beitrag 21759061)
Natürlich Links vorbei es war allerdings Überholverbot...

Sorry aber wie kann man den direkt im Überholverbot an einem Polizeiwagen vorbeiziehen?

Wolltest die Provozieren?

19slayer87 10.01.11 14:39

Zitat:

Zitat von 147147147147 (Beitrag 21759148)
Sorry aber wie kann man den direkt im Überholverbot an einem Polizeiwagen vorbeiziehen?

Wolltest die Provozieren?

Ich habe mich falsch ausgedrückt, sry es war eine Doppellinie wobei es auf meiner seite eine gestrichelte linie war :)

Schnullermaske 10.01.11 14:41

Wenn Du "bei Beginn" des Überholverbotes (70er-Zone) wieder auf "Deiner Seite" warst, sollten die keine Grundlage für eine Anzeige haben... wenn die aber der Meinung sind, Du hast den Übervorgang erst im Überholverbot beendet, dann hast Du ein Problem!

Pffff, hilft Dir jetzt auch nicht weiter, aber ich denke, Du solltest Dir nicht allzuviele Sorgen machen. Falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommt, musst Du eben gleich Einspruch einlegen! Kannst ja spaßeshalber schon mal ein Tatortfoto machen und Dich an einer kleinen Skizze versuchen - die wirst Du dann brauchen. ;)

Winnetou26 10.01.11 14:46

Hi 19slayer87

ich denke mal du kannst mit so zw. 70€ und 150 € rechnen, was aber auch bedeutet, je
nach Festsetzung zwischen einem und vier Punkten.
Vorrausgesetzt du hast deine Pappe nicht auf Probe denn dann gibt es in der Regel, Probezeitverlängerung und Nachschulung.
Sorry war aber auch etwas ungeschickt die grünen einfach so zu überholen, die haben das nicht so gern wenn man ihnen nicht den gebürenden Respekt zollt. LOL

Nugman 10.01.11 14:47

Haste Rechtsschutz? Hol dir nen Anwalt, und leg Einspruch ein. Hast du irgend ein Schuldeingeständnis
unterschrieben?
Du musst klären ob es jetzt Überholverbot war oder nicht.

Winnetou26 10.01.11 14:53

Die Aussage eines Polizisten im Dienst wiegt doppelt so viel, wie die eines Ottonormalo.
Und da es meisten 2 sind brauchst du schon bald einen Kleinbus um genügend Gegenstimmen zu haben!

19slayer87 10.01.11 15:01

http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/acnp-7.jpg

hier habe mal eine Art Skizze hochgeladen...

also die Strecke ist gut einzusehen und ist ca 3km lang... die Einfahrt "Tankstelle" kommt erst nach ca. 1km nachdem ich eingeschert bin

Habe nichts unterschrieben, habe mich auch nicht geäußert ....

Dilong 10.01.11 15:06

kommst du von oben oder von unten?

denn wenn du von unten kommst bist du laut deiner zeichnung doch im überholverbot

Schnullermaske 10.01.11 15:10

Äh... wäre die Skizze nicht eher so richtig?

http://img814.imageshack.us/img814/4...nvettel.th.jpg

Du hast drei Autos am Stück überholt und die Pozilei war mittendrin? :confused: Kein Wunder, dass die so festgegangen sind!

19slayer87 10.01.11 15:46

Ja genau die waren mittendrin :)
aber das war so ein Blitzer Auto....in Form eines T5...
wie gesagt, ich war vorher eingeschert, und unter dem 70 ist doch ein Überholverbot Schild gewesen, das ich aber gesehen habe weil ich definitiv wieder auf der rechten Spur war. ( war grad nochmal gucken :D)

Winnetou26 10.01.11 16:38

Wenn du 80 fährst hast du 200m in ca. 9 sek zurückgelegt!

privat_015 10.01.11 16:39

also erstens überhole ich bestimmt nie einen polizisten.. wenn sie wollen haben sie dich nähmlich immer..
sagen wir der polizist ist 70 gefahren du musst dann einen geschw.unterschied von +20 km/h erreichen damit du überholen darfst..
also 90.. vl. haben sie dich nicht blitzen können aber sie haben gewusst das du mit 90 sachen in die 70er gefahren bist also..... sie kriegen dich immer dran wenn sie wollen.. :dozey:

Suxor20 10.01.11 16:48

Die 70 haben doch erst ab dem schild gezählt^^
Und ein Gesetz dass man beim Überholvorgang mindestens 20 kmh schneller fahren muss gibt es auch nicht.

Es ist nichts dabei die Grünen zu überholen wenn man dabei aufpasst gegen keine Regeln zu verstoßen

Averlance 10.01.11 17:02

Zitat:

Zitat von Suxor20 (Beitrag 21759783)
Und ein Gesetz dass man beim Überholvorgang mindestens 20 kmh schneller fahren muss gibt es auch nicht.

Stimmt so nicht ganz, ich hab jetzt aber keinen Bock in der StVO nachzuschauen, jedenfalls gibt es eine Ordnung die bestimmt in welchem Zeitraum der Überholvorgang abzuschließen ist...

privat_015 10.01.11 17:02

Zitat:

Und ein Gesetz dass man beim Überholvorgang mindestens 20 kmh schneller fahren muss gibt es auch nicht.
Zitat:

Voraussetzungen für das Überholen sind:

a) für den Überholer:

* genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand bei einspurigen Fortbewegungsmitteln 1,5 m – z.B. beim Überholen von Fahrrädern –, bei mehrspurigen 1 m)
* wesentlich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug (mindestens 20 km/h) (siehe auch Elefantenrennen bei LKW)
* ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr
* keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs
* keine Behinderung des Überholten
* keine Gefährdung durch den Fahrbahnzustand
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Also bei uns in aut ist das so..

Zitat:

Die 70 haben doch erst ab dem schild gezählt^^
ja und der überholvorgang ist kurz vor dem schild abgeschlossen worden also müsse er sofort wieder auf 70 runterbremsen was er "bestimmt" getan hat.. :)

Suxor20 10.01.11 17:22

/klugscheiß

In der StVO steht trotzdem nicht drin, dass man explizit schneller als 20kmh fahren muss :D

privat_015 10.01.11 17:32

Zitat:

/klugscheiß
tja wenn mans kann.. :D

auch wenn in der StVO nicht steht das man explizit (und ich klugscheiße ^^) schneller als 20kmh fahren muss, ist es so..
kannst mein fahrlehrer fragen.. :p

ich71092 10.01.11 17:35

Zitat:

Zitat von Suxor20 (Beitrag 21759968)
In der StVO steht trotzdem nicht drin, dass man explizit schneller als 20kmh fahren muss :D

Aber es steht drin , dass man wesentlich schneller sein muss.
Und wesentlich schneller sind für normale Menschen ab 20-30 km/h schneller.

Slazer23 10.01.11 18:32

Also mir wurde in der Fahrschule gesagt, dass man 10% schneller sein sollte/muss für nen Überholvorgang.

Wenn auf deiner Seite die gestrichelte Linie war, darfst du eigentlich überholen, dort gilt das verbot nur für den Gegenverkehr.
Ist meist so, wenn du von ner Kuppe runterfährst und somit gute Sicht hast, der Gegenverkehr aber auf die kuppe zufährt und wenig sieht.
Oder unübersichtliche Fahrbahn für eine Fahrtrichtung.

Aber 3 Autos inklusive Cops zu überholen kommt nie gut^^
Wenns dir nicht passt und du ne Rechtsschutz hast, geh zu nem Anwalt.

19slayer87 11.01.11 14:24

Das ganze ging Berg ab .
Die Strecke ist wie gesagt ca 3-4 km lang.... und zwischen drinn ist eben dieses Überholverbot mit der 70ger Zone :)
Ich war ja auch ziemlich flott unterwegs glaub mit ca. 120km/h auf der 100 Strecke.... Standard tempo bei mir also nicht denken das ich irgendein raser bin ... diese 20+ regel fahre ich nur Außerorts bzw. Autobahn im Ort sind es dann doch die gewohnten 50km....

bin an die drei vorbei und definitiv vor dem Schild wieder rein......

kann auch sein das ich mit ein - zwei rädern die Linie Überfahren habe....

Und es kam auch kein Auto von Vorn !

Racer X 11.01.11 15:13

Wollte mal kurz was einbringen. Normalerweise musst du beim erreichen des 70er schildes auch auf 70 runtergebremst sein. Aber die Polizei darf trotzdem erst 200m nach dem (ERSTEN)Schild messen. Ich glaube nicht das da was großes kommt.

Und wenns das erste mal ist ist halb so wild

19slayer87 26.01.11 14:13

Hallo :)

Heute kam die Post :)

Also ...

1 Punkt und 93,50 €

razor7x 26.01.11 14:52

Das ging aber schnell!

Ich wurde im Mai letztens Jahres geblitzt und die Benachrichtigung kam letzte Woche erst an. Beamte halt :)

Für 15 km/h muss ich 20 Euro bezahlen.

keks3000 26.01.11 16:45

Zitat:

Zitat von 19slayer87 (Beitrag 21828325)
Hallo :)

Heute kam die Post :)

Also ...

1 Punkt und 93,50 €

Und was ist jetzt die genaue Begründung? Falls ich so neugierig fragen darf...

Wenn es wirklich wegen Überholen im Überholverbot ist (könnte laut [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] hinkommen), dann würde ich an deiner Stelle wenigstens nochmal nachfragen WO das Überholverbot laut der Polizisten genau überschritten wurde.



Übrigens ist es meines Wissens nach auch verboten mehrere Fahrzeuge auf einmal zu überholen. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.

19slayer87 26.01.11 22:28

§ 5 Abs. 3, § 49 StVo; § 24 StVG; 20 BKAT

Slazer23 26.01.11 22:47

Die Frage ist, ob die Cops das auch beweisen können.
Für diese Videowagen gelten glaube ich gewisse Distanzen, auf denen diese den Verstoß messen müssen.
Ob das alles eingehalten wurde, wirst du nur mit einem Anwalt rausfinden.

Dr.Anton 26.01.11 23:04

Zitat:

§ 5 Abs. 3, § 49 StVo; § 24 StVG; 20 BKAT
Zitat:

§ 5 Abs. 3

Überholen
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.


§ 49 StVo

Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über
.
.
.
5. das Überholen nach § 5 Abs. 1 bis 4a, Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 oder 7,
.
.
.
verstößt.
Wahrscheinlich wahren Sie der Meinung das die Verkehrslage dort für ein Überholen ungünstig ist.

Die Restlichen Paragraphen ( § 24 StVG; 20 BKAT) sind nur Verfahrensvorschriften für Bußgeld und Datenspeicherung.

asdgasdf 26.01.11 23:12

such dir nen anwalt. der is teuer aber kennt die polizisten ^^ das regelt der dann schon.
ohne probezeit / wenn du nochnicht so viele punkte hast würde ich einfach zahlen

147147147147 27.01.11 09:51

In 16 Tagen schon den Beschied bekommen? Da hast du aber einen fleißigen Sachbearbeiter gehabt.

Bei mir wenn ich geblitzt werde oder nett und freundlich rausgewunken werde kommt der Bescheid erst in zwei bis drei Monate an.

Evtl. hat es auch damit zu tun wieviel der Sachbearbeiter bearbeiten muss.

19slayer87 27.01.11 12:33

@ asdgasdf
ne hab keine Probezeit mehr :D und das ist mein erster Punkt ^^ hatte zwar schonmal einen aber der ist zwei Jahre her...

Wie lange bleiben die eigtl. drin, weiß das einer ?

@147147147147
das ist bei uns eigtl. ganz normal :D
hab auch schon post nach einer Woche bekommen :D

JackRabbitSlim 27.01.11 12:48

Zitat:

Zitat von razor7x (Beitrag 21828512)
Ich wurde im Mai letztens Jahres geblitzt und die Benachrichtigung kam letzte Woche erst an. Beamte halt :)

Für 15 km/h muss ich 20 Euro bezahlen.

Musst Du nicht bezahlen, ist nach 3 Monaten verjährt !
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Berufe dich auf die Fristen und den genannten Paragraphen, und lege Widerspruch ein

@ TE: Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren ohne Neueintrag gelöscht.

19slayer87 27.01.11 14:15

wurde die 3 Monatsfrist nicht mal aufgehoben ?

bin der Meinung das irgendwo mal gelesen zu haben .... ?


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