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19freak95 10.11.10 20:19

Steht der Laptop mir zu ?
 
Also meine Schwester mit der ich momentan schwer zerstritten bin hat mal einen Zettel geschrieben auf dem steht hiermit verkaufe ich meinem Bruder .......... meinen Laptop und Meine Nintendo Wii für 100 euro Betrag erhalten (datum) und ihre unterschrift dahinter sie hat das geld nicht erhalten von mir aba es steht auf dem zettel und es ist ihre unterschrift drauf und meine auch falls es mir zusteht wie soll ich jetzt vorgehen damit ich den Lappi und die Wii bekomme ?

phos 10.11.10 20:21

es ist deine schwester , also die eigene familie. sieh zu das ihr euch vertragt und bescheisst euch nicht . das geht gar nicht !!!

Flype 10.11.10 20:22

darf ich fragen wie alt ihr seit?
aber so würde ich eher sagen das er dir zu steht

19freak95 10.11.10 20:23

Zitat:

Zitat von phos (Beitrag 21516157)
es ist deine schwester , also die eigene familie. sieh zu das ihr euch vertragt und bescheisst euch nicht . das geht gar nicht !!!

ich will ihr nur mal zeigen das ich auch anders kann ich habe es ihr angeboten frieden zu schließen dann hieß es ich habe keinen Bruder mehr ich will den lappi und die wii nur solange behalten bis sie endlich mal friedlich wird

Zitat:

Zitat von Flype (Beitrag 21516159)
darf ich fragen wie alt ihr seit?
aber so würde ich eher sagen das er dir zu steht


ich bin 15 und sie ist 21

radiergummi12 10.11.10 20:25

wieso unterschreibst du sowas ?

19freak95 10.11.10 20:26

Zitat:

Zitat von radiergummi12 (Beitrag 21516183)
wieso unterschreibst du sowas ?

bitte lies richtig man -.-

Prince 10.11.10 20:37

1. bist du mit deinen 15 Jahren nur beschränkt Geschäftsfähig.

2. ist so ein angeblicher "Kaufvertrag" einfach nur lächerlich. Du hast ihr kein Geld gegeben, und sie dir nicht ihren Laptop und die Wii.

Du hast eigentlich keinen Anspruch auf die Sachen.

Avantasia 10.11.10 20:37

Ändere erst mal deine Schriftart, geht ja mal gar nicht.

Und zu Deiner Frage, ich denke schon, aber auch wenn du Streit mit Ihr hast, das ist ja wohl nun etwas zu Dreist. Willst du damit vor Gericht gehen? Da würden dann auch noch immense Kosten auf Euch zukommen, ist es das Wert?

Weil anders würdest du sie sonst eh nicht Bekommen!

Prince 10.11.10 20:41

LOL

Dem würde wohl kein normaler Richter, der bei Verstand ist zustimmen, dass er da irgendwelche "Anrechte" hat. *kopfschüttel*


Bei den Amis würde es wahrscheinlich klappen. Da würde er die Sachen bekommen, und dann noch 100.000 $ zusätzlich weil er solange darauf warten musste oder was weiß ich.

wmosebach 10.11.10 23:29

Auch wenn ich dein Handeln übertrieben finde, hier die rechtliche Lage:

Zitat:

§ 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Also ansich ist der Vertrag gültig, wenn du über das nötige Geld verfügst.

Jetzt könnte aber deine Schwester einfach mal mit dem hier winken:
Zitat:

§ 108 BGB - Vertragsschluss ohne Einwilligung
(2) Fordert der andere Teil (Schwester) den Vertreter (Eltern) zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
und sobald die Eltern sagen: "junge lass den Kram" sitzt du aufm trockenen.

Also schlags dir ausm Kopf dass du in irgendeiner Form rechtlich den Vertrag geltend machen kannst, solange du nicht deine Eltern von der Notwendigkeit des Vertrages überzeugen kannst.


Lass erstmal Gras über die Sache wachsen. Früher oder später fängt sich das wieder.

Sâilence 11.11.10 05:51

Zitat:

Zitat von wmosebach (Beitrag 21517015)
Auch wenn ich dein Handeln übertrieben finde, hier die rechtliche Lage:
§ 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

Achja.. der gute alte Taschengeldparagraf :D. Wie ich das BGB in meiner Ausbildung gehasst hab.

Der Vertrag ist eh nur schwebend wirksam. Du kannst deine Sachen zwar "einfordern", musst dafür aber das Geld blechen. Wenn deine Eltern davon Wind bekommen, können Sie sagen das du den Laptop und die Wii zurückgeben sollst. Deine Schwester muss dir dann aber auch die 100€ wieder geben.

(Jedoch ist es so, das es egal ist, in welchem Zustand du die Sachen wieder zurückgibst:D - sprich, du kannst sie auch kaputt zurückgeben - und sie ist noch Schuld daran, weil sie mit dir einen Vertrag geschlossen hat der ohne Einstimmung der Eltern war.)


Aber es ist deine Schwester... würdest du das mit mir abziehen wollen, würd ich dich nen paar Tage aufm Balkon schlafen lassen. Ich glaub deine Schwester kann dann auch ganz anders werden als dir lieb ist.

Also lass den Blödsinn und vertragt euch mal wieder...

Speedfreak 11.11.10 08:23

Zitat:

Zitat von GhostCoD (Beitrag 21517518)
Warte mal warte mal... Also du hast dich schwer mit deiner Schwester zerstritten und das einzige woran du denkst ist ihre wii und ihr laptop?? Entschuldigung aber was für ein arschloch bist du denn?????


Naja ich würd nicht Arschloch sagen sondern einfach ein Kleines Kind das sein Spielzeug haben will.

Mein Tipp. Verklag sie und Zerstreite dich auf Ewig mit ihr und reiss deine Komplette Familie auseinander wegen ein Paar Lächerlichkeiten :rolleyes:


Schwer zerstritten, OMG wenn ich sowas schon Lese. Was hat sie getan? Ein Glas Eistee auf dein Pokemon Sammelheft gestellt.

Roggenkeil 11.11.10 08:41

Ich denke phos hat in diesem Fall schon die Master-Antwort gegeben.

UltimateCreature 11.11.10 08:43

du solltest exakt 2 dinge tun:

1. solltest du damit aufhören, deine eigene schwester zu verarschen.

2. sei bitte froh, dass du 15 bist. wenn du sowas bei volljährigkeit mit einem versandhaus oder ähnlichem abziehst, wird es teuer und unagenehm für dich. einen kaufvertrag zu unterschreiben, obwohl du entweder nicht zahlen kannst oder nicht zahlen willst, gilt vor dem gesetz als betrug.

Zeodos 11.11.10 10:02

ist doch schwachsinn.. als 15jähriger kann er sich die anwalts/gerichtskosten ohnehin nicht leisten..

Bruder Abt 11.11.10 11:06

Ich denke mal das sich das ganze geschreibe nicht rentiert. - Der ganz normale Streit zwischen "großer" Schwester und pubertierendem Bruder mit dem Drang "der Sieger" zu sein ...
Nicht mehr lange und ihr werdet erkennen das euch jeder verarschen kann ...
... nur euch beide nicht wenn ihr als Geschwister zusammen haltet!

orsel 11.11.10 12:24

die posts hier sind teilweise falsch. es gilt zu differenzieren:

- fraglich ist einerseits, ob unser minderjährige einen anspruch auf übereignung der gegenstände hätte - wäre wohl abzulehnen, da eingehung des kaufvertrags rechtliche nachteile (unabhängig von der wirtschaftlichen betrachtung) mit sich bringt; ausnahme: zustimmung/ genehmigung der eltern oder eingreifen des taschengeld-§§, wobei auch hier letzlich der wille der eltern entscheidend ist. dh haben die eltern bei zurverfügungstellung des taschengeldes eine einwilligung bzgl solcher geschäfte gegeben? dürfte wohl auch zu verneinen sein

- davon zu unterscheiden ist die frage, wer eigentümer der sachen ist (stichwort: abstraktionsprinzip). hat unser minderjährige nämlich die sachen in besitz besteht eine vermutung, dass er eigentümer dieser ist. denn anders als das schuldrechtliche geschäft ist das dingliche geschäft, dh die rechtsgeschäftliche übereignung, auch gegenüber minderjährigen wirksam (sofern auf der erwerberseite), da diese lediglich rechtlich vorteilhaft ist

- nochmal zu unterscheiden ist dann, ob dieser eigentum auch kondiktionsfest ist, dh ob die schwester sich die sachen wiederholen könnte. dies ist im ergebnis zu bejahren, da sie eine leistung ohne rechtlichen grund erbracht hat (wie gehen mal aus, dass der kaufvertrag unwirksam war). dh wenn die sachen noch bei unserem minderjährigen sind, können sie herausverlangt werden. de facto müsste hierfür aber der/diejenige den schritt zum gericht machen, die die herausgabe verlangt. wenn unser minderjährige die sachen zerstört oder inzwischen weiterveräußert hat - scheint ja aber nicht vorzuliegen - gilt wieder was anderes.

so stellt sich die rechtliche lage dar. andere frage ist hingegen die moralische/ soziale, die eindeutig sein dürfte.

Janford 11.11.10 13:50

Zitat:

Zitat von GhostCoD (Beitrag 21517518)
Warte mal warte mal... Also du hast dich schwer mit deiner Schwester zerstritten und das einzige woran du denkst ist ihre wii und ihr laptop?? Entschuldigung aber was für ein mieses schwein bist du denn?????

Irgendwie hat er recht. Ich kann meien Schwester auch nciht leiden & sie mich nicht. Aber sie ist immerhin meine Schwester.

Zomi 11.11.10 15:34

Also mal ganz ab von Moralpredigten...

Zitat:

Zitat von 19freak95 (Beitrag 21516145)
hiermit verkaufe ich meinem Bruder .......... meinen Laptop und Meine Nintendo Wii für 100 euro

Betrag erhalten (datum) und ihre unterschrift dahinter

sie hat das geld nicht erhalten von mir aba es steht auf dem zettel

Mit der Unterschrift hat sie rechtsverbindlich angegeben, dass sie den Betrag erhalten hat,
der Kaufvertrag ist also zustande gekommen.
Sollten deine Eltern nicht intervenieren (wie schon erwähnt, Stichwort deine beschränkte Geschäftsfähig) stehen dir die Sachen afaik rein rechtlich tatsächlich zu.

valio 11.11.10 19:44

ein kaufvertrag ist in der tat nach §433 BGB zu stande gekommen

wenn sie allerdings dir den laptop und die wii noch nicht übergeben hat (§929 BGB) , dann ist es weiterhin ihr eigentum - und eben nicht deins!

du hast lediglich einen Anspruch auf "Verschaffung des Eigentums an der Sache" , der sich aus §433 ergibt - diesen müsstest du , wenn deine Schwester ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Kaufvertrages nicht nachkommt - einklagen

wenn du allerdings auch deiner verpflichtung , die sich aus dem Kaufvertrag ergibt, nämlich der Kaufpreiszahlung nicht nachgekommen bist , ergibt sich für dich auch kein Anspruch auf "Verschaffung des Eigentums"

kurz um : wenn du bezahlt hättest , hättest du einen rechtsgültigen Anspruch auf die Wii und den Laptop

achso : du hast es zwar nicht getan , aber sie hat es dir bestätigt.
mit der bestätigung ,der unterschrift , hast du ebenfalls einen anspruch auf die wii und laptop
theoretisch kannst du die wii und den laptop also einklagen :)

19freak95 02.12.10 15:14

/close oder wie auch immer das geht xD

jennyferbebe 02.12.10 15:24

Aber darf ich mal wissen wieso ihr euch gestritten habt, ich find sowas in den meissten extrem traurig, anstatt sich lieb zu haben und froh drüber zu sein das man eine Schwester hatt oder zu fragen wie kann ich mich mit ihr vertragen kommst du mit ''Wie bekomm ich den Laptop und die Wii''. Ich find sowas extrem link

Prince 02.12.10 15:25

Wie du möchtest.


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