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Racer X 21.08.10 20:13

Nummernschild Verdecken ?
 
Ist es verboten eine Vorichtung zu haben die es einem Ermöglicht das Nummernschild zu verdecken ?
Ich rede hier nur von dem Besitz und dem Montieren am Auto, NICHT vom Benutzen.


---

Eine anderer Frage: Ist es erlaubt wenn der Wagen Parkt das Nummernschild mit solch einer vorrichtung zu verdecken ?

phil8143 21.08.10 20:22

Kann mir gut vorstellen das das nicht erlaubt ist, du wirst sowas ja nicht eingebaut haben um es nicht zu verwenden, und das Kennzeichen zu fälschen od unlesbar zu machen/zu verdecken ist strafbar.

Zur zweiten Frage: Nein (edit: ausser es steht auf deinem Grundstück)

cyarox 21.08.10 20:25

Gibt genug autos, die ohne Nummernschilder am Strassenrand stehen, also wieso nein zur 2. Frage? ;)

EazY_StyLez_IsI 21.08.10 20:27

Zitat:

Zitat von Racer X (Beitrag 21145422)
Eine anderer Frage: Ist es erlaubt wenn der Wagen Parkt das Nummernschild mit solch einer vorrichtung zu verdecken ?

nein das ist nicht erlabt.
wenn du an einer parkuhr stehst, und die uhr abgelaufen ist wirst du auch (denk ich) eine anzeige bekommen.

und ich denke nicht das man das überhaupt benutze darf, weil es ya dazu dient, das die anderen wissen, wer du bist (also für die identifikation wenn du eine straftat begehst)

PS. Rechtschreibfehler vorhanden und mit absicht.
PPS. Identifikation weiß ich nicht wie man es schreibt:)

sheeesha 21.08.10 20:27

also ich wüsste jetzt keinen § der es explizit verbietet
aber ein argument staatlicher seits könnte sein, du kannst diese vorrichtung zeitnah nutzen um straftaten oder owi´s zu begehen


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phil8143 21.08.10 20:30

Jop stimme sheeesha zu, man könnte behaupten du hast es unter dem Vorsatz eingebaut, Straftaten unerkannt begehen zu dürfen, das meinte ich mit meinem Post.

@cyarox: weil ein Auto auf Verkehrsflächen identifizierbar sein muss, das gilt auch für geparkte Autos soweit ich weiss.

Silberrücken1000 21.08.10 21:07

Zitat:

Zitat von cyarox (Beitrag 21145462)
Gibt genug autos, die ohne Nummernschilder am Strassenrand stehen, also wieso nein zur 2. Frage? ;)

dann schau mal, wie lange die so rumstehen, denn der erste schritt ist ein roter punkt auf der scheibe mit der aufforderung, das auto zu entfernen, der nächste schritt ist, dass das auto abgeschleppt wird.....deshalb brauchen die leute für ihre saisonautos auch garagen, bzw. private stellplätze...

sheeesha 21.08.10 21:22

bis die kiste abgeschleppt wird muss erstmal ne frisst von 2 wochen vergehen.. aber hast recht solche kisten werden bei zeiten abgeschleppt

ich hab da ne theorie zum TE

er möchte irgendwas "dummes" anstellen und die kiste dann tarnen :D

Racer X 22.08.10 02:56

@ sheeesha dann könnte ich ja auch meine Schilder abnehmen :D

Ich könnte die Vorrichtung ja auch nur auf meinem Grundstück verwenden.

Silberrücken1000 22.08.10 09:02

ich denke eher, er möchte rasen ohne geblitzt zu werden......solche gedanken hatte ich in meiner jugend auch mal.....drehbares nummernschild a la transporter.......

doors4ever1 22.08.10 10:23

Zitat:

Zitat von Silberrücken1000 (Beitrag 21146825)
ich denke eher, er möchte rasen ohne geblitzt zu werden......solche gedanken hatte ich in meiner jugend auch mal.....drehbares nummernschild a la transporter.......

Rasen, Bank überfallen, Leute entführen, die Regierung stürzen... :T
In wackeligen Ländern mit jedem Machtwechsel kommen Leute klauen Autos und rasen mit Geiseln ohne Nummernschilder durch die Gegend. :D

MrTee 22.08.10 11:55

Also ich persönlich kannte mal jemand, der hatte sich ne Art Ventilator neben dem Auspuff seines Rollers "installiert". Darauf war das Nummernschild befestigt. Gab es nun eine heikle Situation :D, so konnte er den Ventialtor anwerfen und das Nummernschild ist mitrotiert, war also nicht mehr lesbar :D
Der wurde aber dann doch erwischt und musste ordentlich zahlen. Leider weiß ich nicht ob es wegen seiner Temposünde war oder wegen dem unkenntlich gemachten Kennzeichen.

T60 22.08.10 12:08

das ist ja genau wie mit den blitze warnern.... oder navis , in denen blitzer angezeigt werden.
das ist verboten , und die blitze-warner werden an ort und stelle von der polizei eingezogen.

das es so eine vorrichung (a la transporter) im echten leben gibt glaub ich nicht , das ist ja eh nur hollywood hokus pokus :)

und wenn du ein geparktes auto stehen hast ... ohne nummer , kommt das ordnungsamt und macht einen entsorge-aufkleber dran , da weisser bescheid ;)

Interloper2002 22.08.10 12:17

Im allgemeinen ist es verboten solch eine halterung am PKW anzubringen! Die Benutzung brauch ich ja jetzt nicht mal erwähnen! Frage nur was willst du damit?

Silberrücken1000 22.08.10 12:18

naja, machbar a la transporter wäre es schon, allerdings eben ein bastelaufwand....mit nem elektromotor kannst du ne blende um 180° drehen, du mußt nur eben stoßstange oder heckklappe dementsprechend umbauen......

T60 22.08.10 12:54

und wenn du eine ********* ... wie bei predator verwendest ;)

da wird das bild/die umgebung hinter dir ... auf deine vorderseite projeziert ....
somit bist du quasi *unsichtbar* ... es sind nur deine umrisse sichtbar


ist doch auch cool :)

jerujeru 22.08.10 13:00

weiss nicht wie es rechtlich aussieht aber ich denk schon das es ärger gibt.
Mir fällt nicht 1 grund grund ein wofür man sowas machen sollte... außer es geht halt um straftaten

Hariboo83 22.08.10 13:01

Nimm doch ein drehbares Kennzeichen wie in den Transporter Filmen hahaha

Racer X 22.08.10 13:05

Zitat:

Zitat von Interloper2002 (Beitrag 21147570)
Im allgemeinen ist es verboten solch eine halterung am PKW anzubringen! Die Benutzung brauch ich ja jetzt nicht mal erwähnen! Frage nur was willst du damit?

Herstellen und Verkaufen :T Irgendwie muss man doch zum Reichtum kommen

hirsebrey 22.08.10 13:53

Ich habe gehört das man das blaue Feld (mit dem D) im Nummerschild verdecken darf, weiß jemand ob das stimmt?
Dann könnte man ja einen schönen Totenkopfaufkleber drauf machen.

srgt-smokealot 22.08.10 14:11

Du darfst auch nicht das blaue Euro Feld auf dem Nummernschild verdecken oder nen Totenkopfaufkleber drauf kleben, jede veränderung am Nummernschild ist verboten, ausnahme sind deine Befestigungslöcher.

Gruß Srgt

kirasu 22.08.10 15:04

Besitzen darfst das natürlich. Aber nicht am Auto anbringen ^^ alles vom Nummerschild muss erkennbar/lesbar sein.

Quelle: Mein Fahrlehrer :D

Thraciel 22.08.10 16:29

Wäre Urkundenfälschung...jede Veränderung am Kennzeichen ist strafbar, sowohl das Aufbringen einer Schutzfolie (selbst wenn sie nur diesen Zweck erfüllen soll) auch das Nachziehen der Buchstaben mit Stift ist untersagt. Somit ist schon das Anbringen der Vorrichtung strafbar.

Zitat:

Gibt genug autos, die ohne Nummernschilder am Strassenrand stehen, also wieso nein zur 2. Frage?
Wo wohnst du denn?
Und nur weils viele machen ist es noch lange nciht erlaubt. Dein Fahrzeug darf nur mit gültigen Kennzeichen auf öffentlichem Grund stehen. D.h. abgemeldete Fahrzeuge und auch KFZ mit Saisonkennzeichen dürfen ausserhalb der angegeben Zeiten (oder eben unangemeldet) nicht ausserhalb deines Grundstückes bewegt werden und auch nicht dort stehen.

Racer X 22.08.10 17:32

Zitat:

Zitat von Thraciel (Beitrag 21148868)
Wäre Urkundenfälschung...jede Veränderung am Kennzeichen ist strafbar, sowohl das Aufbringen einer Schutzfolie (selbst wenn sie nur diesen Zweck erfüllen soll) auch das Nachziehen der Buchstaben mit Stift ist untersagt. Somit ist schon das Anbringen der Vorrichtung strafbar.

Sry aber das verstehe ich nicht. Ich Verändere das kennzeichen nicht, ich ziehe auch keine Buchstaben nach mit irgendeinem Stift. Ich habe nur eine Vorrichtung die es mir erlaubt wenn der Wagen auf meinem Grundstück steht das kennzeichen zu verdecken.

sheeesha 22.08.10 17:39

Zitat:

Sry aber das verstehe ich nicht.
Herstellung des täuschenden Zustandes
Im Absatz 1 werden drei Formen unter Strafe gestellt:

* Das Anbringen eines falschen Kennzeichens an ein nicht zugelassenes Fahrzeug (Kfz oder Anhänger), um den Anschein einer amtlichen Zulassung hervorzurufen (Abs. 1 Nr. 1)
* Austausch mit einem anderen Kennzeichen (Abs. 1 Nr. 2)
* Beeinträchtigung der Erkennbarkeit, Veränderung oder Entfernung (Abs. 1 Nr 3)

Zitat:

Ich habe nur eine Vorrichtung die es mir erlaubt wenn der Wagen auf meinem Grundstück steht das kennzeichen zu verdecken.
falsch, du hast eine vorrichtung die es dir erlaubt ÜBERALL und zu jeder zeit dein kennzeichen zu verdecken

hirsebrey 22.08.10 18:02

Aber verbiegen darf man es doch? Das habe ich hier gesehen der hat sein Nummernschild um die Halterung eingehauen.

Und der ist schon öfters so durch den TÜV gekommen. Allerdings hat er eine H-Zulassung, vielleicht läuft da was anders:

http://img822.imageshack.us/img822/7...treffenaug.jpg

Silberrücken1000 22.08.10 18:21

Zitat:

Zitat von Racer X (Beitrag 21149355)
Sry aber das verstehe ich nicht. Ich Verändere das kennzeichen nicht, ich ziehe auch keine Buchstaben nach mit irgendeinem Stift. Ich habe nur eine Vorrichtung die es mir erlaubt wenn der Wagen auf meinem Grundstück steht das kennzeichen zu verdecken.

warum fragst du nicht einfach beim tüv nach oder bei der zulassungsstelle, dort kriegst du definitive antworten.....

Thraciel 22.08.10 18:36

Natürlich veränderst du es, du bringst eine Vorrichtung daran an o.O
Und du hast die Möglichkeit es jederzeit zu verdecken!

@hirsebrey
Ich sehe auf dem Bild kein deutsches Kennzeichen...

abgesehen davon gibt es für bestimmte Autos entsprechende Ausnahmeregelungen. Amiautos bekommen ja auch kleine Kennzeichen und sollte ein Verbiegen nötig sein, so wird das sicherlich seitens Zulassungsstelle/TÜV vorgenommen. Authorisierten Stellen eben.

ShadowOfBlue 22.08.10 19:54

Ich denke hier werden wohl eher TÜV-Richtlinien greifen als irgendwelche Gesetzesparagraphen - meiner Meinung nach würde eine solche Veränderung am Fahrzeug eingetragen werden müssen bzw. zumindest vom TÜV abgesegnet werden. Und die Chancen, dass der TÜV da ja sagt sehen schlecht aus. Solange die Möglichkeit besteht, dass mit den ein- oder angebauten Teilen gehen Bestimmungen verstoßen werden KANN wirst Du schlechte Karten haben.

sheeesha 22.08.10 20:03

Zitat:

Ich denke hier werden wohl eher TÜV-Richtlinien greifen als irgendwelche Gesetzesparagraphen
das weisst du spätestens wenn die streiffenhörnchen dich anhalten, den dann greiffen die § und eingetragen bekommt man sowas mit sicherheit nicht.

man kann solche fragen aber auch per mail an den TÜV Nord zum beispiel schicken, die beantworten dir das recht fix

Thraciel 03.09.10 21:11

Zitat:

Zitat von ShadowOfBlue (Beitrag 21150036)
Ich denke hier werden wohl eher TÜV-Richtlinien greifen als irgendwelche Gesetzesparagraphen - meiner Meinung nach würde eine solche Veränderung am Fahrzeug eingetragen werden müssen bzw. zumindest vom TÜV abgesegnet werden. Und die Chancen, dass der TÜV da ja sagt sehen schlecht aus. Solange die Möglichkeit besteht, dass mit den ein- oder angebauten Teilen gehen Bestimmungen verstoßen werden KANN wirst Du schlechte Karten haben.

Was ja dasselbe ist. Sobald du was nicht eingetragenes bzw nicht zugelassenes am Auto hast fährst du im Endeffekt ohne gültiges Nummernschild -> Da sind wir wieder bei §§ und gewaltig Ärger...

Satinav66 13.09.10 23:22

Klemm hinten einfach ndie nummernschild beleutung ab... dann biste abends wenigstens kenzeichenmässig nicht sichtbar...

A Six Dollars Diner 14.09.10 01:20

dann leuchte mal mit ner Taschenlampe drauf :D
sowas sollte die Polizei schon besitzten

ChillumMCMC 21.09.10 16:38

Zitat:

Zitat von Satinav66 (Beitrag 21259459)
Klemm hinten einfach ndie nummernschild beleutung ab... dann biste abends wenigstens kenzeichenmässig nicht sichtbar...

was bringt das denn? dann wird er von den Bullen angehalten weil die beleuchtung defekt ist und andersfalls wird er von vorne geblitzt....naja blitz halt ;D is ja klar

BannedD 21.09.10 17:25

Du darfs beides nicht weil du KÖNNTEST ja

NUR wenn du auf einem Privat grundstück stehst oder geschlossenes gellende


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:24 Uhr.

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