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Kündigung droht mir Sperre?
So also nun habe ich eine Kündigung bekommen. Mangel an Fachkenntnissen etc.
Kündigung war in der Probezeit. Es steht ihn der Kündigung: hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, im beidseitigen Einverständnis, zu ..... Droht mir nun eine Sperre? 1. Ich habe ja kein Aufhebungsvertrag unterschrieben. 2. Die Kündigung ging ja vom AG aus. Nur die formulieren der Kündigung. Klappt das ohne Sperre? Habt ihr da schon erfahrungen? |
Kommt darauf an was in der Arbeitsbescheinigung steht die dir dein AG für die Agentur für Arbeit ausfüllen muss. Wenn da angekreuzt wird, dass eine Kündigung seitens des AG erfolgt ist und kein vertragswidriges Verhalten vorliegt, wird die Agentur keinen Eintritt einer Sperrzeit prüfen.
Vereinbare am besten einen persönlichen Termin zur Antragsabgabe, dann kannst du alles mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. |
Du bist ja nicht aufgrund von Abmahnungen oder sonstiges gekündigt worden. Demzufolge sollte dir keine Sperre drohen.
Sperren gibt es in Regel nur wenn du selber kündigst oder irgendeinen triftigen Grund. |
Ne, du wurdest innerhalb der Probezeit gekündigt und hattest somit garnicht die möglichkeit dich rechtzeitig bei der ARGE arbeitsuchend zu melden. Dementsprechend droht dir auch keine Sperre!
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Naja einige meinen halt weil im beidseitigen Einverständnis, drinnen steht. Also das das der Grund ist. Vom Arbeitsamt habe ich nichts mitbekommen für denn Arbeitgeber. Die meinten nur sie bräuchten was schriftliches. Also soll ich nochmal anrufen und sagen das sie die Kündigung so schreiben sollen.
Hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum. ... Und Fertig ohne weiteren Grund etc.`? Dann gibt es doch auch keinen Grund für ne Sperre. |
So wie meine Vorredner sagen, wenn du kündigst bekommste ne Sperre... aber so ist alles "ich nenn es jetzt mal gut" ;-) und du bekommst ALG...
Bemüh dich aber dennoch um nen Job/ausbildung... kommt immer besser wenn man denen was zeigen kann und so. |
Zitat:
Genau! Mehr braucht nicht! |
Also muss ich nochmal mit meinen ehmaligen Chef reden das er das im beidseitigen Einverständnis weg lässt. Denn das habe ich dazu auch gefunden:
Da die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen erfolgte, kommt das einer Kündigung auf Wunsch gleich. Zitat; (2) Wenn sich Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Herbeiführen der Arbeitslosigkeit ergeben, ist der Sachverhalt aufzuklären. Das ist z. B. der Fall, wenn zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber Gesichtspunkte hinzutreten, die auf eine einvernehmliche Lösung des Beschäftigungsverhältnisses hindeuten. a) Der Arbeitnehmer schließt eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung über eine noch auszusprechende Arbeitgeberkündigung. Entscheidend ist der Erklärungswille der Arbeitsvertragsparteien. Eine Absprache liegt auch vor, wenn eine Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG ausgesprochen wird, die Höhe der Abfindung von der gesetzlichen Regelung abweicht und diese Abweichung auf einer Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber beruht. Eine vom Arbeitslosen angeregte Arbeitgeberkündigung bildet auch einen Auflösungssachverhalt. |
Hallo,
beachte bitte auch folgendes: ALG ist nicht alles. Der nächste Arbeitgeber wird Zeugnisse sehen wollen, und wenn der AG gekündigt hat, ist das immer ein schlechtes Signal. Es wäre also zu fragen, ob es ein Zeugnis für weitere Firmen ("im beiderseitigen Einvernehmen") gibt, das auch qualifiziert ausführt, was Du gemacht hast, und eines "gekündigt" für die ARGE. Vielleicht lässt Dein Chef ja mit sich reden. Das Unterschlagen einer vorherigen Anstellung in einer Bewerbung kann Grund für eine fristlose Kündigung sein! Also bitte vorsichtig sein. Gruss, YaGru |
Zitat:
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