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Anzeige oder so möglich von Schweiz nach Deutschland?
Hallo an alle,
Hab folgende Frage: Ist es möglich jemanden der in Deutschland lebt, aus der Schweiz aus anzuzeigen? Es geht darum, das ich etwas von jemanden bestellt habe und nun eine Vorzahlung gemacht habe. Ich habe von diesem Herren Adresse, Name, Ausweiskopie (Deutscherpass) erhalten, etc. Dies hat er mir mitgeschickt und fotografiert damit ich wegen der Vorzahlung nich allzu grosse Bedenken habe. Bis jetzt ist eigentlich alles OK, ich wollte nur Fragen, falls der mit meinem Geld abhaut, ob ich dann irgendwie die Person anzeigen kann oder so? Die Person ist echt und Adresse stimmt auch und so. Hab ich überprüft... Nicht das der einfach mit dem Geld abhaut, daher wollte ich mal fragen. Danke für alle Antworten ;) MfG Pd0X |
Ja türlich geht des ...
Sonst könntest dich ja z.B. im Ausland aufführen wie du willst ... |
Nur EU-Recht wird wohl nicht greifen
(sage ich mal so salopp) |
Zitat:
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Zitat:
Und der aktuelleste Stand ist: ca. 50% der EU-Gesetze gelten. Nun ist die Frage, da die Schweiz kein EU-Land ist, ob eines der geltenden EU-Gesetze hier in diesem Fall greift! Jura-Studenten, bitte meldet euch :D |
Wenn er mit dem Geld abhaut war die Ausweiskopie eh nur ein Mittel um Vertrauen zu erwecken und unter Garantie ein Fake.
Also wenn Geld weg - dann Geld weg. Von welchen Beträgen/Ware reden wir denn? |
Also der Ausweis ist nicht gefälscht, ich habe darum gebeten das er mir den schickt etc. Hat er dann gemacht. Hat sein Pass fotografiert und Dokumente um zu zeigen damit er echt ist und seine Adresse stimmt auch, mit ihm Telefoniert habe ich auch etc. Also hab alle Daten.
Habe eine Vorzahlung von 350 Euro gemacht und dachte nur FALLS er so wäre und abhauen würde ob ich da was machen könnte? Oder durch meine Tante welche in Deutschland lebt? Gruss und Danke |
In dem Fall wäre als erstes der Kontakt mit der deutschen Botschaft in der Schweiz sicher hilfreich.
Kann auch sein dass sie einen wieder an die Bundeskriminalpolizei verweisen. Kann nicht genau sagen wer bei euch zuständig ist aber rechtlich hast du auf jeden Fall Möglichkeiten. Anträge auf Amtshilfe sind in solchen Fällen üblich. |
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