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Yoshi1337 20.06.10 02:06

Fahrerflucht?!
 
Hallo zusammen, mir ist gerade, gegen 1uhr etwas dummes passiert...
Und zwar bin ich durch eine Baustelle gefahren, wo die eine Fahrbahnseite neu gemacht wird gefahren. Die Spuren wurden also enger aneinander gelegt damit beide Seiten problemlos fahren können.. jetzt hat es geregnet, es war dunkel und ich bin dabei etwas weiter auf die linke Seite, also auf die Gegenfahrbahn geraten, weil ich bis dahin nicht registriert hatte, dass da jetzt 2Spuren auf eine zusammen gelegt wurden. Dann kam mir in einer leichten Kurve plötzlich jemand etgegen, ich bin also nach rechts, er/sie auch, und er/sie hat dabei so ein Begrenzungpfeiler der Baustelle gerammt. Eins dieser rot-weiß gestreiften Plastikdinger.. Ich hab bei der nächsten Möglichkeit sofort gewendet um eben nicht später als Flüchtling da zu stehen und war nach höchstens 1min am "Unfallort". Das Auto war aber bereits weg.
Jetzt mach ich mir Sorgen, dass er/sie oder eher der hinter mir sich mein Numemrnschild gemerkt hat und dann bei der Polizei anruft und sagt ich wäre abgehauen, dabei bin ich ja schnellst möglich zurück gekommen.
Muss ich mir Sorgen machen?? Hatte noch 3Leute im Auto die bezeugen können, dass ich tatsächlich zurück gekommen bin. Wäre er normal weiter gefahren wäre wohl auch nichts passiert, weil ich längst genug Platz gemacht hatte..

ps: sry für rechtschreibfehler etc, aber stehe iwie leicht unter schock und mache mir sorgen dass da noch was passiert :confused:

sylar3 20.06.10 07:05

Meinst du das dir jemand die Hölle heißmachen wird weil du nen Begrenzungsfeiler umgefahren hast?

Ansonsten stimme ich Mr. Pompeo zu: Wenn du dir nicht sicher bist einfach bei der Polizei anrufen.

Throgrim 20.06.10 07:13

@sylar: Ich glaube er meint den anderen Wagen. Der hat den Poller gerammt.

@TE: Du sagst es war dunkel und hat geregnet. Wie soll also der Andere dein Nummerschild gesehen haben? Ich würde mir da keine Platte machen, du bist doch gar nicht schuld. Ihr seit beide rechts rübergefahren damit ihr aneinander vorbeikommt und das andere Auto hat dabei
einen Baustellenpoller berührt. Klarer Fahrerfehler des Anderen würde ich sagen.

sylar3 20.06.10 08:15

@Throgrim

Oh, Tatsache. Ich hab den Text vorhin nur überfolgen. Sorry.

Das der andere Fahrer bei Dunkelheit und Unwetter dein Nummernschild schlecht erkennnen kann ist natürlich auch wahr.

schatz1123 20.06.10 08:38

Mach dir keine Sorgen ... Glaube kaum, dass da etwas auf dich zu kommt .... ;)

Yoshi1337 20.06.10 10:37

Zitat:

Zitat von Labi806 (Beitrag 20896818)
Kopf hoch wenn er nicht selbst was aufm kerbholz gehabt hätte wer er nicht so schnell weg^^

Ja das haben auch ich und meine Mitfahrer uns gedacht, weil er halt so schnell weg war, dass er vllt angetrunken etc war und deshalb da nicht die Polizei rufen konnte etc.

Zitat:

Die schaun dann nach ob die Baustelle noch steht und wenn ja wird da nix großartiges passieren.
Ja ich bin ja nochmal hin gefahren, die Straße die da erneuert wird ist so gut wie fertig, da ist schon wieder Asphalt. Er hat halt einen Poller gerammt, den haben wir auch gefunden, der lag ein paar Meter von den anderen Begrenzungspollern entfernt und war ziemlich weit unten etwas eingedellt.

silverado2010 20.06.10 11:16

Ich würde das Ding wieder dahinstellen, wo es dem Muster nach (halt so, wie die anderen da stehen) hingehört und dann ganz relaxt nach Hause fahren. Wie die anderen hier, glaube ich auch nicht, dass Dein Nummernschild in irgendeiner Form zu merken war (Sichtverhältnisse, Schrecksekunde). Der Fahrer des anderen Wagens hat ja wohl schliesslich gemerkt, dass da etwas passiert ist und ist ebenfalls weitergefahren.

Yoshi1337 20.06.10 11:47

Ja habe den Poller wieder hingestellt, mehr Sorgen mache ich mir wenn auch über den der hitner mir war, weil der die Situation vllt mitbekommen hat und mein Nummernschild weiss.

147147147147 20.06.10 11:58

Wenn der andere Fahrer einen Fahrfehler begangen hat kann es dir doch egal sein ob er was gestreift/gerammt hat.
Naja aber wenn ihr beide zudicht auf der anderen (entgegen) Spur gefahren seit dann habt ihr beide in der Kurve einen schreck bekommen und wolltet einen Zusammenstoß vermeiden und seit nach rechts ausgewichen.
Aber wenn dann der andere Fahrer selber noch von Unfallort flieht stand er entweder wie du unter Schock oder an seinem Fahrzeug waren kaum Unfallspuren zu sehen. Was auch möglich wäre er hatte einen zu Viel gebechert.
Würde mir da nicht so die sorgen machen.

Dunkel + Regen = Schlechte Sicht

MyPulli 20.06.10 12:10

Derjenige der zuerst bei der Polizei aufschlägt bekommt vor Gericht Recht wenn es soweit kommt.

Allerdings gibt es auch andere Sachen zu bedenken.

Ich persönlich mache mir bei Fahrerflucht keine Mühe mehr die Polizei zu rufen. Mir hat man mittlerweile 3 teure Autos zu Kernschrott verwandelt.

Das erste Mal muss ein LKW auf dem Parkplatz voll in meinen Mercedes gekracht sein. Rahmen verzogen, Achse verbogen - Totalschaden. Anzeige bei der Polizei mit dem Ergebnis "Anzeige eingestellt - Gegner unbekannt"

Das zweite Mal: Irgendjemand muß einen vollbeladenen Einkaufswagen mit voller Wucht gegen den "teuersten" unteren Teil der C-Säule geknallt haben. Der Schaden ist so groß dass die Reperatur mehrere tausend Euro incl. Sonderlackierung kosten soll. Doch bevor es repariert wird versucht ein Vollidiot einzubrechen und verwüstet dabei den kompletten Innenraum. Ergebnis: Auto Totalschaden, Polizeianzeige wird nach einiger Zeit auch eingestellt.

Das dritte Mal: Ein paar Besoffene reißen den Stern des neuen Mercedes ab und einer demoliert meinen Kühlergrill. Anstatt die Polizei zu rufen schnappe ich mir eine 8X8 Dachlatte und kläre das mit den Idioten. Ergebnis: Ich bekomme meinen Schaden ersetzt nachdem ich den Schaden vor Ort hochrechne und "abkassiere". Tja und weil einer meinte "Eh du Assi isch Fick Disch!" Hat der Bekanntschafft mit meiner Dachlatte gemacht. Der war drei Wochen im Krankenhaus und die Polizei hat Anzeige gegen mich wegen schwerer Körperverletzung erhoben. Das Verfahren wurde aber wieder eingestellt weil ich der Meinung war dass es Notwehr war und die anderen sagen wir mal mir zugestimmt haben.

Die Polizei ist ein Haufen von Verkehrspolizisten. Die machen gar nichts und gerade deswegen sollte man vorsichtig sein. In meinem Beispiel kann ich sagen dass ich so viele tausende wegen Fahrerflucht ausgeben musste dass es bei mir reicht wenn man mir den Stern abbricht um seine Zähne zu verlieren.

Für mich gibt es keine Polizei mehr. Ich regle meine Probleme alleine. Solche Typen wie mich solltet Ihr auch bedenken bevor ihr schreibt "Fahrerflucht ist okay. Passiert schon nichts!"

schatz1123 20.06.10 12:23

@yoshi:
Nur weil dein Hintermann EVENTUELLdein Kennzeichen weiß, heißt es ja noch lange nicht, dass er die Polizei ruft ...
Bleib einfach ruhig und gelassen ... ;)
Bin mir eig 100%ig sicher, dass da nix mehr auf dich zukommt.

silverado2010 20.06.10 12:39

Oha....8x8 ist schon fast ein Kantholz oder? Wenn man die Courage und die körperliche Statur für solche Aktionen hat, kann man ja vielleicht so vorgehen. Allerdings besteht aber auch die Gefahr, dass die "Schäden" die man dadurch verursacht folgenreicher sein könnten, als die eigentlichen an dem Auto. Mag sein, dass derjenige das selbst herausgefordert hat, wenn er solche Sprüche lässt, wo man eh schon wütend ist, weil die das Auto kaputtmachen. Und irgendwie kann ich mich nicht dagegen wehren, innerlich zu grinsen, dass mal jemand solchen Typen was auf die Nuss gegeben hat. Aber wenn Du mal zu fest zuschlägst, kostet Dich das viel mehr, als das Auto ;-).

In diesem Fall hier ist aber der andere Fahrer direkt weitergefahren. Wie sieht sowas denn eigentlich rechtlich aus, falls das jemand beantworten kann? Bei dem andern hat`s gerummst und der fährt weiter. Selber Schuld, oder?

-Knochen- 21.06.10 08:40

Also um das nochmal zusammen zu fassen:

Threadersteller fährt aus versehen zu weit links
> Gegenverkehr wird gefährdet und muss ausweichen
> Beim Ausweichmanöver rammt der Fahrer einen Pfosten der Baustelle

>> dann würde ich mal sagen:

Threadersteller:
§2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

>> Verkehrsordnungswidrigkeit gem §2 StVO laut Bußgeldkatalog kostet das 100 Euro und 2 Punkte
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]


Zum Thema Unfallflucht:

StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2.berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

> Also wenn man das so liest, könnte man meinen dass der Threadersteller nach Absatz 5 auch Unfallbeteiligter ist.
Aber er könnte sich ja noch bei der Polizei melden (siehe Absatz 3)

Der andere hätte auf jeden fall warten müssen würde ich sagen!

Es ist nur fraglich ob man bei so schlechtem Wetter überhaupt das Kennzeichen lesen konnte, also eventuell hat er ja Glück und es passiert nix, oder er hat halt doch Streß und bekommt ne Anzeige.
Wobei was kostet schon so n Pfosten?

Also das is das was ich im Netz gefunden habe (google machts möglich ;) )

Greetz
Knochen

Ps.: ich hoffe ich habe ein wenig weiterhelfen können mit meinem mini rechtswissen...
Rechtsquellen:
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lobert 22.06.10 02:15

Ereignisse, die weniger als 50 € Schaden nach sich tragen werden nicht als Unfall- bzw. Fahrerflucht gewertet. Ich glaube kaum, dass ne Kollision mit nem Baustellenpoller mehr als ne Politur nach sich zieht, also entspann dich.
Würde mich aber interessieren ob irgendwas gekommen ist bis jetzt.


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