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jassu 16.05.10 14:15

Frage bezüglich eines Umtauschs !
 
Folgendes Problem. Habe letzte Woche,am 11.05.2010 ne TZ7 bei Foto-Lambertin in Köln gekauft und ein Kumpel bei mir ebenso. Habe meine behalten,mein Kumpel will sie nun doch nicht und gegen eine LX3 tauschen. Ein Tag danach also am 12 hat er uns im Laden gesagt,generell Geldzurück machen die nicht,höchstens Gutschein oder halt gegen ne andere Umtauschen. DIese 14 Tage Rückgabe macht ja net jeder,aber ist es nicht eigentlich Gesetzt ? Jedenfalls hat die Cam nur 50 Auslösungen und sonst alles Orginalverpackt,nur halt der Akku zum Einmaligen aufladen benutzt,sonst alles Verpackt. Wird der Händler jetzt Bbocken und sagen ne gekauft ist gekauft ? Weil er meinte Sie können sich ja 3 Tage Zeit lassen dann wenn ihnen net gefällt umtauschen. Nun befürchte ich das der Gute zicken wird und es nicht umtauscht oder so. Ich wollte mit meinem Kumpel morgen hingehen 17.05.2010. Also generell doch möglich das ganze oder ?

baronvonadler 16.05.10 14:27

Meine persönliche meine ist ja du kannst es die Rechtliche ist nein müssen die nicht :D

Dr.Anton 17.05.10 13:25

Zitat:

Zitat von jassu (Beitrag 20771407)
Jedenfalls hat die Cam nur 50 Auslösungen und sonst alles Orginalverpackt,nur halt der Akku zum Einmaligen aufladen benutzt,sonst alles Verpackt.

Hättest du sowas gekauft? Vermutlich nein.

Ansonsten hingehen und auf Kulanz hoffen. Mehr Rechte hast du hier nicht.

Jumbobumbo 17.05.10 15:12

Wegen nichtgefallens muss der Laden die Kamera nicht zurück nehmen. Dein Freund hätte sich ja besser beraten lassen können usw. Nur wenn da wirklich was kaputt ist o.ä. geht das. Würde aber auch einfach hingehen und auf Kulanz hoffen. Wenn das nicht geht, würd ich sagen, hat man was fürs Leben gelernt.

Chre 17.05.10 15:24

Meines Erachtens hat man ein 14tägiges Rückgaberecht als Privatperson, also kannst du das vehement einfordern.

Gerli2010 17.05.10 17:01

Rückgaberecht ja - aber kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in BAR.
Vielleicht hätte man vor dem Kaufen mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gucken sollen, oder einfach fragen. In einem Laden, der mir beim Umtausch nur einen Gutschein gibt, hätte ich garnicht erst gekauft. Klarer Fall von: Lehrgeld ;-)

borpborpborp 17.05.10 17:22

Zitat:

Zitat von Chre (Beitrag 20773700)
Meines Erachtens hat man ein 14tägiges Rückgaberecht als Privatperson, also kannst du das vehement einfordern.

Das hat man aber nur bei Online-Käufen. So wie der TE das schreibt, klingt es, als hätte er im Laden gekauft. Da ist dann nichts mit Rückgaberecht.

-rhysk- 17.05.10 22:04

Im Laden vor Ort gekauft:
Fernabsatzgesetz (somit 14 Tage Rückgaberecht) ausgeschlossen.

Es ist übrigens ein immer wieder aufkommender Fehler, dass man das Fernabsatzgesetz hierbei einbringt.

Ein Gutschein ist gängige Praxis. Entweder er verkauft sie Privat oder er nimmt den Gutschein und lässt die
gewünschte Kamera über den besagten Laden bestellen!

koffeinjunkie 17.05.10 22:44

Fachgeschäfte können es sich onehin nicht leisten Kunden einzuräumen, Produkte nach belieben anzufassen zu benutzen und dann einfach so zurückzugeben. Man kann sich alles vor Ort anschauen und ausprobieren, Testphotos machen usw. Dazu kommt noch die Möglichkeit sich Tests von verschiedenen Quellen im Internet durchlesen zu können. Schließlich bekommt man eben das was man bei Onlinebestellungen nicht hat aber was viele haben möchten, einen Berater der die Fragen beantwortet usw. Der Laden ist nicht verpflichtet ein voll funktionsfähiges Produkt zurückzunehmen, wenn dann nur aus Kulanz.

mfg kj


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