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-pLaYeR- 15.02.10 12:25

Notebook Reklamation
 
Aloha,

ich hab da n Problem^^


Und zwar hab ich mir ende Dezember n Notebook übers I-Net gegönnt...

War auch alles top...

Aber nun is, wenn der Bildschirm sehr dunkel ist, dann ist da so ein hellerer Streifen...

Der ist zwar sonst nur schwer zu erkennen, aber dennoch nervig wenn man immer drauf achtet...

Naja auf jedenfall hab ich den Händler angeschrieben und gefragt was ich nun machen soll und der meinte dann, ich solls einfach einschicken usw.

Das eigentliche Problem ist nun aber, dass ich das Ding unbedingt beruflich brauch...

Was kann ich jetzt machen ?!?

Gruß
-pLaYeR-

Prince Porn 15.02.10 12:27

Ja was sollst Du da machen können? Nicht viel.

Wenn es nicht gerade einer von Dell ist, die den soweit ich das noch in Erinnerung habe direkt vor Ort 1:1 austauschen, dann wirst Du wohl die Wartezeit in Kauf nehmen müssen.

Denn dass Du ein Leihgerät für die Zeit bekommst halte ich für eher unwahrscheinlich.

-pLaYeR- 15.02.10 12:38

Hmm...das ja echt scheiße...ich mein...ich kauf mir son Ding und dann funktionierst net mal richtig...wozu kauf ichs denn erst....


Es geht ja dabei net um 1 Woche oder so....Aber bis das denn beim Hersteller ist und geprüft ist und was weiß ich...das dauert ja immer ewig....und solange kann ich halt net drauf verzichten...

Prince Porn 15.02.10 12:57

Ha dann würde ich vorher beim Hersteller anrufen und fragen ob es da eine Möglichkeit gibt.

Ansonsten wirst Du wohl in den sauren Apfel beißen müssen!

-pLaYeR- 15.02.10 13:42

Hmm....mag aber keine sauren Äpfel^^


Naja gut...dann werd ich mal schaun was sich da machen lässt...

Dankeschön...

Budman13 15.02.10 13:42

Hab auch mal so einen Fall gehabt, hab es dann mit dem Verkäufer so geregelt das er mir ein neues zuschickt und ich im Tausch das alte zurückgebe. Somit hast du keine Wartezeit.

Indako 17.02.10 20:27

Zitat:

Zitat von -pLaYeR- (Beitrag 20481490)

Das eigentliche Problem ist nun aber, dass ich das Ding unbedingt beruflich brauch...

Unbedingt den Händler auf diesen Umstand hin weisen. Und auch Wichtig, laß dir vom Händler einen festen Termin nennen. Also nicht etwa 14 Tage oder so, sondern in der Form am 23.02.20010 ist das Gerät repariert.

Wenn das Gerät dann nicht da ist, Nachfrist von 7 Tagen setzten und mit Schadenersatz, z.B. für Leihgerät, drohen. Wenn du das Formel richtig machst ist er ab diesem Datum Schadenersatz Pflichtig. Notfalls kannst du dir wo anders ein neues Gerät besorgen. und die Kosten Ihm in Rechnung stellen.

Dies ilt aber nur für nachgewiesene Berufliche Nutzung, bei Privater Nutzung ist es immer schwer den Tatsächlichen Schaden, z.B. das ein Leihnotebook unbedingt erforderlich ist, nach zu weisen.


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