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diablo1994 22.12.09 16:53

Firstload Mahnung
 
Hallo,

ich habe heute bemerkt das vor einigen Wochen eine Firstload Mahnun gekommen ist... Obwohl ich eig. nur ein TESTACCOUNT erstellt habe....

Sie wollten mich schon telefonisch erreichen habe aber eine falsche telefonnummer angegeben...

ich habe nun mein komplettes google mail konto gelöscht... jetzt können sie mich nicht mehr erreichen

können die nun meine IP herausfinden und mit anwalt drohen???

hotbabe 22.12.09 17:00

den Aufwand würden sie nicht machen.. natürlich drohen sie dir damit.. aber passieren wird nichts.. schließlich braucht man einen richtigen guten Grund bist die Anbieter deine echrte Adresse raus rücken.. und dagegen ist firstload und co ein witz. :D - Außerdem wird man deine echte Anschrift keinen Anwalten durch eine IP die adresse geben bei so einem Grund.. da musste schon ein richtiger terr*** sein, aber das ist ein andreas niveau :D

aber was ich mich andauernt Frage.. warum macht ihr diese fakereien, wenn ihr letzendlich total die Hosen voll habt?

diablo1994 22.12.09 17:04

danke! hab mich schon wieder beruhigt

zu deiner letzten frage:

Habe mir eig. nur einen testacc erstellt. naja habe mit sowas nicht gerechnet , war schon lange her und habe sowas auch nicht mehr gemacht

rapidshare ftw :D

Vicaud 22.12.09 17:05

Mach dir keinen Kopf,
es ist kein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen.
Von daher kann dir keiner was.

Google einfach mal "firstload" und "Betrug".
Grüße,
Vicaud.

Mister L. 22.12.09 17:15

Ganz so einfach würde ich das nicht unter den Tisch Kehren.

Firstload gehört zu den Usenet Anbietern, bei denen du selbst kündigen musst. (Auch den Testaccount)

Lies dir die AGBs von Firstload durch. Schon alleine das Anmelden mit falschen daten kann rechtliche folgen haben. (Betrug)

neroweger 22.12.09 17:31

Was Mister L. sagt ist vollkommen richtig.
Das Mail-Konto zu löschen ist so ziemlich das dümmste was du machen konntest! Damit ist der Vertrag noch lange nicht verschwunden und mögliche "Beweise" hast du dir auch gleich selbst gelöscht.
Fakt ist, dass diese Vertragserklärung sehr leicht zu übersehen ist. Die meisten Betrüger gehen nicht weiter vor, als dich schriftlich oder per Mail anzuschreiben und dir weitere Bearbeitungsgebühren aufdrehen wollen.

Zitat:

Außerdem wird man deine echte Anschrift keinen Anwalten durch eine IP die adresse geben bei so einem Grund.. da musste schon ein richtiger terr*** sein
Falsch! Was meinst du, wieso es spezielle Kanzleien für den Kram gibt?

Hoffe einfach darauf, dass nichts weiteres kommt...mehr kannst du jetzt nicht tun.(Außer natürlich Google nutzen und Bestätigungen finden - ist aber auch nicht wirklich hilfreich)

diablo1994 22.12.09 17:59

ich habe gerade in einem hotmail e-mail konto die selbe mahnung gefunden, das war vor 1-2 Jahren als diese Mahnung kam... da ist aber nichts mehr passiert...

ahz77 22.12.09 18:01

hi,

bin nur frei gekommen, weil meine anwältin einen verfahrensfehler bei first gefunden hatte.

diablo1994 22.12.09 18:05

welche strafe würde sowas geben? ( ich sollte ca. 90€ zahlen)

ich bine rst 15

matty3d 22.12.09 18:24

"welche strafe würde sowas geben? ( ich sollte ca. 90€ zahlen)

ich bine rst 15"

Erst mal für dich keine da Du noch nicht volljährig bist, jedoch der Halter deines Internetanschlusses kann natürlicherweise haftbar gemacht werden. Also in dem Fall deine Eltern !

Und noch eine allgemeine Anmerkung wie schon oben erwähnt, Test Account= Probe Abo.
Es besteht keinerlei Verpflichtung dieses Konto weiterzuführen oder sonst weitere Schritte zu Unternehmen, selbst wenn Du dieses Test Abo in ein richtiges Abo Umgewandelt hättest wäre es nicht rechtsgültig geworden, und hätte auf alle Fälle die Zustimmung eines Erwachsenen bedurft.
Hier no einige Infos und Hintergründe:
"http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/38935-grundlagen-zur-bindung-an-online-abos-vertragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430"
und hier auch ein Artikel über das Firstload abzock Verhalten:
"http://www.netzwelt.de/news/72206-firstload-de-abo-masche-alpenland.html"

diablo1994 22.12.09 18:29

ich danke euch...

wenn ich das richtig verstanden habe kommt wohl nichts auf mich zu... mir bleibt ja eh nichts anderes übrig als abzuwarten

GoodFriend 10.02.10 20:36

§ 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

TASCHENGELDPARAGRAF !!

Nelso 10.02.10 20:40

Leider bisschen spät ^^
Wie du siehst is der User schon gebannt :P

GoodFriend 10.02.10 20:43

Naabend....

So viele gebannte, die hier in den Foren mit diskutieren.

Da kann man schon mal leicht den Überblick verlieren !!

Sorry !!:o

Rattlehead 10.02.10 21:35

Da der TH eh gebannd ist, mach ich zu.


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