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Internet-Händler droht mit Inkasso-Büro (Rechnungs-Frage)

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Ungelesen 07.02.11, 20:45   #1
dullek
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Standard Internet-Händler droht mit Inkasso-Büro (Rechnungs-Frage)

Hallo,
folgendes Problem, ich habe bei einem Intetnet-Foto-Anbieter aufgrund einer Werbekaktion, wo mit einem Test-Poster "Garantier kostenlos" geworben wurde, ein Poster bestellt.
Erst auf der letzten Seite der Bestellung stand dann auf einmal was von 6€ Versandkosten. Ich habe trotzdem erstmal die Bestellung bestätigt, dann aber gleich im anschluss eine e-mail geschrieben, dass da wohl wa snicht stimme, denn erst hieß es "kostenlos" (auch ohne Vermerk mit sternchen oder so) und am ende plötzlich 6€, sie mögen das doch bitte prüfen.
3 Tage später kam eine Mail, das sich die Produktion noch etwas verzögert aus technischen Gründen. Daraufhin schrieb ich am selben Tag zurück, sie möchten doch bitte erstmal meine Frage klären, auf die ich noch keine Antwort bekommen hatte.
Am nächsten Tag wurde mit dann mitgeteilt, dass nur das Poster kostenlos sei, die Versandkosten von 6 € müsste ich aber bezahlen. Daraufhin schrieb ich am selben Tag zurück, dass ich damit nicht einverstanden sei da mir, und dass ich die Bestellung daher storniere.
Eine Woche lang hört ich nix, dann kam plötzlich eine Mail, dass mein Poster versandt worden sei. Ein paar Tage später kam es dann auch an. Ich schrieb nochmal hin, dass ich storniert hätte, und nicht bereit sei, zu bezahlen. Sie möchten die 6€, die sie bereits per Bankeinzug genommen hatten, zurücküberweisen. Nach einer weiteren Mail vomn mir udn eine Woche wartezeit ließ ich dann bei der Bank die Überwiesung zurückgehen.
2 Jahre lang hört ich nichts merh von dme Anbieter. Dann hat er sich auf einmal doch wieder gemeldet und will die 6 € + 10 € Bearbietungsgebühr. Obwohl ich den Fall nochmal ausführlich geschildert habe, besteht der Händler auf der Zahlung und droht mit Inkassofirma...
Was soll ich nun tun? Weiss jemand ob der Händler tatsählich das Recht hat, etwas von mir zu fordern?
Er beruft sich darauf, dass nach Kundenspezifikation angefertigte Produkte vom 14-tägigen Widerrufsrecht/Umtausch ausgeschlossen sind, was ja auch stimmt. Aber zum Zeitpunkt meiner Stornierung war das Poster jawohl höchstwahrscheinlich noch nicht produziert, und definitiv noch nicht versendet. Daher könnte der der Anbieter m.E. allenfalls (aber m.E auch nichtmal die, wegen der rechtzeitigen Stornierung) die Produktkosten (die aber in diesem Fall ja bei 0 € liegen) einfordern, keinesfalls aber die Versandkosten.
Was meint ihr? Habe ich etwas zu befürchten?
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Ungelesen 07.02.11, 21:07   #2
yahuo
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Hallo,


schwere Frage. Wenn Du gute Nerven (und eine Rechtschutzversicherung) hast, würde ich das aussitzen.

Ansonsten würde ich einen Einwurf-Einschreiben Brief schicken, in dem ich darauf hinweise, dass Du den Rücktritt erklärt hast, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo sie nachweislich die Produktion noch nicht aufgenommen haben. Dass ihre internen Abläufe schlecht organisiert sind, könne wohl schlecht zu Deinen Lasten gehen. Sollten sie wegen 6 € (war das angemessen? Oder kam das Poster in einer Rolle als Brief mit einem Euro fünfzig als Porto?) ein Inkassobüro einschalten wollen, würdest Du (jetzt Deine freie Entscheidung) die Verbraucherzentrale/Deinen Anwalt einschalten.

Hast Du mal nach der Firma gegooglet? Vielleicht gibt es ja andere, die ihre Erfahrungen mitgeteilt haben, das sollte Dir helfen, Deine Entscheidung zu treffen.


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 07.02.11, 21:34   #3
Prince
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Also ganz ehrlich, ich denke zwar dass es dir damals nur ums Prinzip gegangen ist, aber warum hast du nicht einfach auf die 6 € geschissen.

Oftmals hat man dann im nach hinein mehr Kosten als die Sache um die es ging eigentlich gekostet hätte.


Habe so etwas auch schon gehabt. Eine Sache die ~ 50 € kostete die ich nicht bereit war zu zahlen, hatte sich so dann auf knapp 1.000 € hochgepusht.
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Ungelesen 07.02.11, 21:44   #4
Onkel_Poppi
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Ich bin zwar kein Jurist, aber komme aus dem Handel.
Wenn du 2 Jahre lang nichts hörst und dann aufeinmal ein Mahnschreiben kommt, kannst Du von ausgehen dass das Verjährt ist und diese Leute kein Recht mehr haben zu fordern, selbst dann nicht wenn Du von denen etwas abgenommen hast.

Zur vorsicht gehe aber damit zu nem Anwalt und lass dich von ihm Beraten. Meist kostet das gar nichts (weil Beratung) maximal aber 10€.
Desweiteren ist es Ultra wichtig dass Du jeglichen Schriftverkehr nachweisen kannst. Also mache Dich in die Tiefen deiner eMails auf die Suche nach dem Schriftverkehr. Da bauen die nämlich gerne drauf dass du nichts mehr hast und kannst entsprechend nix nachweisen.

Aber wie schon erwähnt, nach 2 Jahren bin ich der Meinung ist die ganze Nummer verjährt.
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Ungelesen 09.02.11, 14:14   #5
dullek
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ich habe im www gelesen, dass die verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, somit noch nicht verjährt. Anwalt ist mri zu teuer, da es ja nur um 15,99€ geht...
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Ungelesen 11.02.11, 18:10   #6
booobles
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jo 3 jahre ist richtig !
...mein arzt hat es tatsächlich fertig gebracht 1 tag vor der Verjährung(3 JAhre) eine Rechnung von über 500€ noch mir zuzuschicken...
geil oder... ?
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Ungelesen 11.02.11, 18:25   #7
Bruder Abt
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Ich denke mal 3 Jahre zwischen 2 Vollkaufleuten, das dürfte aber hier anders aussehen ...
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Ungelesen 11.02.11, 18:31   #8
easynote23
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so gut auch online bestellungen sind hättest du es trotzdem per brief (einschreiben) stornieren müssen weil da hast du auch die gewissheit das der verkäufer dieses auch erhält.
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Ungelesen 11.02.11, 18:37   #9
flightmath
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so ein Aufwand wegen 6 Euro zu betreiben ist das nicht ein wenig lächerlich -
zuerst alles durchlesen und dann die Bestellung tätigen ganz einfach
dann spart man auch nocht Nerven und schreibe die 6 Euro als Persönliche Erfahrung ab.
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Ungelesen 11.02.11, 19:13   #10
Jayde
Zoidberg Jesus will give
 
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Zitat:
Zitat von easynote23 Beitrag anzeigen
so gut auch online bestellungen sind hättest du es trotzdem per brief (einschreiben) stornieren müssen weil da hast du auch die gewissheit das der verkäufer dieses auch erhält.
Wenn Firmen bei Kontaktdaten eine E-Mailadresse angeben dann zählt das, sollte es vors Gericht gehen, auch zählen.

Hat sich sehr viel getan in diesem Bereich. Besonders da er 14 Tage ohne Begründung einfach zurücktreten kann, ausser das Poster wäre natürlich eine absolute Sonderanfertigung gewesen.
__________________
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Ungelesen 11.02.11, 19:57   #11
cryptos10
Banned
 
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Die werden niemals vor ein Gericht gehen... Oder wie groß ist die Firma? Denn für 6 Euro wäre das einfach nur dumm! Klar wenn sie groß ist und du kein Einzelfall bist dann schon...
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Ungelesen 11.02.11, 23:50   #12
Big Doe
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Big Doe sollte auf gnade hoffen | -28 Respekt Punkte
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wenn du noch den email schreiben hast ,wo du halt geschrieben das du das nicht mehr haben willst ,dann können die garnichts machen ,

wenn du rechtschutz hast dann erkundige dich mal bei ne anwalt .

Inkasso kann ich dier sagen der reinste abzocke

von 10 euro sache bekommst du ne rechnung von locker 300 euro

dann ärgerst du dich schwarz und blau .

ist mier passiert ich hatte meine auto verkauft im 8 monat haftpflicht versicherung
VHV wollte von mir den restlichen geld noch haben für die 4 monate halt noch obwohl ich kein auto mehr hatte ,dann hin und her haben die blöden wichser Inkasso Firma Seghorn eingeschaltet von 250 euro ist die sache aufeinmal 800 euro geworden
Zinsen kosten von richter usw ,ich bin dann in wohnung amok gelaufen wie kann das sein ,einfach Versicherung +Inkasso firmen sind die reinste Mafiosi Unternehmen
seit dem her mit VHV Versicherung nehme ich 1 km abstand .

wie heißt die Online shop denn ?

ich weiß nicht ob der shop direkt ne Inkasso Firma einschalten kann ich denke mal das muß das gericht entscheiden .

wenn du rechtschutz hast macht dier keine sorgen aber wenn du keine hast bezahl am besten und pass nächste mal auf .

da war doch so ne frisst gesetzt wer noch offene rechnung haben soll dann müßte er bis 2010 .12.31 noch zeit ansonnsten verfählt das ,

war mal glaub ich in fernsehen Nachrichten
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Ungelesen 12.02.11, 20:50   #13
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Zur Information:

Zitat:
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Das heißt Rest des Jahres in dem man was gekauft hat, plus 3 Jahre. Danach ist es verjährt. Außer man hat vorher einen Mahnbescheid oder Klage beim Gericht eingereicht. Beides läßt die Verjährung erst einmal Stoppen.

Beim TS kommt es jetzt darauf an, was kann er Beweisen. Insbesondere das diese Versandkosten tatsächlich nicht in der Werbung vorhanden war. Und dann, ob tatsächlich nicht schon mit der Herstellung begonnen wurde. Das Problem ist, die meisten die so was im Netz, aber auch im Laden verkaufen, drucken nicht selbst, sondern lassen von dritten Drucken. Somit liegt der Ablauf oft nicht mehr in den Händen des Händlers.
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Ungelesen 12.02.11, 20:55   #14
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von Jayde Beitrag anzeigen

Hat sich sehr viel getan in diesem Bereich. Besonders da er 14 Tage ohne Begründung einfach zurücktreten kann, ausser das Poster wäre natürlich eine absolute Sonderanfertigung gewesen.
Keine Sonderanfertigung währe es nur, wenn er sich ein fertiges Poster beim Händler aussucht. Sobald er aber dafür ein eigenes Bild nutzt, ist es eine Sonderanfertigung. Dieses Poster kann ja auf Grund des Bildinhaltes, Stichwort Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte, vom Händler nicht an einen anderen Kunden verkauft werden. Ihm bliebe im Grunde nur die Vernichtung des Posters.
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Ungelesen 13.02.11, 00:39   #15
Joe_Karnickel
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton Beitrag anzeigen
Beim TS kommt es jetzt darauf an, was kann er Beweisen. Insbesondere das diese Versandkosten tatsächlich nicht in der Werbung vorhanden war.
Das "kostenlos" bezieht sich IMMER auf das Produkt und hat mit Versandkosten überhaupt nichts zu tun.

Zudem tauchten diese Versandkosten ja auch klipp und klar während des bestellvorgangs auf!

Und der TO hat ja selbst zugegeben, daß er gesehen hat, daß es 6 Euro Versand kostet, er hat dennoch die Bestellung losgeschickt:

Zitat:
Zitat von dullek Beitrag anzeigen
Erst auf der letzten Seite der Bestellung stand dann auf einmal was von 6€ Versandkosten. Ich habe trotzdem erstmal die Bestellung bestätigt,

Was der TO hier macht, ist einfach eine Verweigerung, Kosten zu bezahlen die ganz klar zu bezahlen sind.

Was würdet IHR denn sagen, wenn ihr jemanden etwas verkauft und dieser jemand weigert sich nachträglich, die Versandkosten zu bezahlen?
Joe_Karnickel ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.02.11, 11:47   #16
Dr.Anton
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Für mich bezieht sich ein "Kostenlos" immer auf die komplette Leistung. Also inklusive aller Nebenkosten. Wenn das nicht der Fall ist sollte es dabei stehen. Z.B. mit dem berühmten Sternchen. Die meisten Anbieter machen dies auch so. Die schreiben es klein, wenn Sie Versandkosten berechnen, oder schreiben es schön Groß wenn Sie auch keine Versandkosten verlangen. Die Frage die für mich hier offen ist, hat der Kunde was davon, oder ist das Fehlen dieser Angabe nur ein Wettbewerbsverstoß der eine Abmahnung von der Konkurrenz Wert ist.

Ein großer Haken beim TS ist, das dies zumindest im Bestellprozess angezeigt wurde. Hier stellt sich die Frage, war dies Überraschend für den Kunden. Und auch klar Erkennbar. Leider gibt es Bestellsysteme wo laut Werbung die Versandkosten auf der Internetseite angezeigt werden. Diese aber laut Fußnote Werbung auf der Rechnung später nicht auf tauchen.

Das beste währe gewesen, wenn der TS den Bestellvorgang abgebrochen hätte und erst diesbezüglich Angefragt hätte. Dies hätte aber bedeutet, das er den, eventuell Komplizierten Bestellvorgang noch einmal machen müßte. Insbesondere wenn er eine langsame Internetverbindung hat dürfte der erneute Upload eines großen Bildes nicht zumutbar sein.

Und da der TS sich auch umgehend danach mit der Firma in Verbindung gesetzt hat, sehe ich da sehr große Schanzen auch zu Gewinnen. Einzig Nachteilig dabei dürfte sein, das er die Annahme der Bestellung nicht erst einmal verweigert hat. Z.B.indem er die Sendung erst einmal auf die Postfiliale umleiten läßt um sich vor Annahme mit dem Versender in Verbindung zu setzten. In aller Regel machen das die Zusteller. Bei mir hat es zumindest immer geklappt.

Nur ob man wegen der Summe das Risiko eingehen sollte, insbesondere wenn man hoffentlich ein schönes Poster hat, das ist eine andere Frage. Ich Persönlich sehe es eher Positiv für den TS zu Gewinnen, aber sein Risiko auch sehr dicht bei 50 zu 50 zu verlieren. Und leider noch schlechter, wenn er die Beweise, Bildschirmcopy der Werbung und der Bestellung, und alle Schreiben von damals, nicht aufgehoben hat.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
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