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geht das?
ich wollte mir im onlineshop auf [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] etwas bestellen. Dort steht aber: "Unser Katalog wendet sich an gewerbliche Verbraucher." . soweit ich das überblicken kann steht dort nirgendwo was von einem nachweiß, das man ein gewerblicher ist. kann man das auch einfach als privater einkaufen?
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[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Dort steht oben : Name Firma/Institut * Ausserdem wird auch nach einem Ansprechpartner gefragt. Somit werden die das wohl überprüfen. Am einfachsten ist es, wenn du ihnen eine Mail schickst und nachfragst ;) . |
ändere bitte deinen Threadtitel!
-> Forenregeln |
und wie mach ich das?
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@andre5090
Du kannst oft bei Firmen bestellen wenn du einfach "Selbstständig" als Firma angibst. In wie fern das rechtens ist kann ich allerdings nicht sagen. Bestell doch einfach, dann wirst du schon sehen ob du nach einem Nachweis gefragt wirst, wenn nicht hast du halt Glück gehabt. |
Normaler weise musst du als selbstständiger denen deine Gewerbeanmeldung zu faxen und dann schicken sie es raus.
Thementitel ändern: editier in deinem ersten Beitrag einfach den threadtitel. |
Hat nichts mit Wissenschaft zu tun!
Wenn dort steht, dass nur Gewerbe kaufen dürfen, dann dürfen nur Gewerbe kaufen - fertig! |
Ließ die AGB::: 4.1 Lieferung an Privatpersonen
Privatpersonen werden grundsätzlich nur per Nachnahme beliefert. Der Erwerber, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Bestellung von Privatpersonen bedarf immer der Schriftform. Bei Bestellungen über das Internet (Warenkorbbestellsystem) entsteht mit Absendung des Auftrages ein ordentlicher Kaufvertrag. Chemikalien werden an Privatpersonen, laut Chemikalien-Verbotsverordnung, nur gegen Vorlage eine Kopie vom Personalausweis und dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde geliefert. Sachkenntnis (durch berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss) besitzen: - Apotheker ( Approbation ) - Apothekerassistent - Pharmazieingenieur - Pharmazeutisch-technischer Assistent - Drogist - Geprüfter Schädlingsbekämpfer - Hochschulbesucher, der im Rahmen des Studiums eine entsprechende Lehrveranstaltung besucht und eine entsprechende Prüfung bestanden hat. Bei Bedarf fordern wir von Ihnen zu bestimmten Chemikalien eine Endverbleibserklärung an. T- und T+ Stoffe sind generell von der Abgabe an Privatpersonen ausgeschlossen. |
Eben.
Gerade bei Chemikalien kannst du es als Privatperson völlig vergessen diese zu bekommen. Selbst ich als Chemiker hätte Probleme ausserhalb des Betrieb da ran zu kommen. Selbst bei ner Drogerie oder Apotheke wird man schräg angeguckt wenn man gewisse Sachen haben möchte, wie Salpetersäure, Nitratdünger oder große Mengen Wasserstoff-Peroxid :D |
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