10.09.14, 19:02
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#9
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Anfänger
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Beiträge: 21
Bedankt: 7
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Ja... hoffentlich werden die wegen dem Abschnitt auch nochmal vor Gericht gezerrt.
Die Einhaltung der dort angegebenen "Beschränkungen" ist nur durch gezielte Analyse des Traffics JEDES Kunden möglich.
Ich finde es auch einfach unfassbar was KD dort betreibt
Zitat:
2. ÜBERTRAGUNGSGESCHWINDIGKEIT
Um allen Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitbandkabelnetz
zu bieten, nutzt Kabel Deutschland folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen:
a.) An den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes werden automatisch Gesamt-Verkehrsvolumenmessungen
durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig
durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, ist Kabel
Deutschland berechtigt, in den betroffenen Netzsegmenten den Verkehr zur Sicherung der
Servicequalität folgendermaßen zu priorisieren: 1.) Zeitkritische Anwendungen (z. B.
Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie, Online-Gaming) erhalten Vorrang vor allen
anderen Anwendungen, 2.) alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Social Network)
haben immer Vorrang vor Filesharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster
und Net-News). Dadurch kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungsgeschwindigkeit
zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren. Lediglich
wenn hierdurch Engpässe nicht beseitigt werden können, ist eine Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit
für vorrangig transportierte Anwendungen, nur zuletzt auch für
zeitkritische Anwendungen möglich.
b.) Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB
herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit
ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben
Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen,
Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand, Chat etc.) sind davon zu
keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.
c.) Kabel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn
und soweit dies aus technischen Gründen oder aufgrund neuer Anwendungen und/oder
derzeit noch nicht absehbaren Nutzungsverhaltens erforderlich ist, um das durch
die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen
zu können.
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