Ohne dass ich Jurist bin und beurteilen kann ob die Gesetzte jetzt genau greifen bzw welche zur Anwendungen kommen möchte ich aber trotzdem mal auf einige hinweisen:
§ 242 Stgb Diebstal:
...
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 303b Stgb Computersabotage:
...
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 303a Stgb Datenveränderung
...
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 202a Ausspähen von Daten könnte man ggf. auch anwenden
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"They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety"
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