Ist aber auch nicht immer gesagt. Man muss es jemand ja nachweisen können.
Beispiel:
Ich biete über emule oder torrent eine Datei an.
Shakira - Album Soundso 2010 Irgendwas Blabla.rar
Dann müssen die Fahnder erstmal die Datei von mir beziehen. Zwecks Protokollierung der IP. Dann müssen die den Inhalt überprüfen. Kann ja sein das ich meine gepackten Urlaubsbilder so genannt habe. Wenn die Datei zudem noch gut verschlüsselt ist, wirds auch schwer. Die wissen ja nicht was drin ist. Hinterher sind es Kochrezepte für die Oma.
Können vllt. an Dich rantreten weil Du Markenrechte verletzt (indem Du Geschützte Markennamen benutzt, evtl. Shakira oder so, oder eben alles protokollieren und auf gut Glück vorbei kommen, wenn Du z.B. 100-1000 solcher gesicherten Dateien bei Dir hast. (Aber ob da ein Staatsanwalt einen Haft/Durchsuchungsbefehl - ohne kannst die draussen vor der Tür vergammeln lassen - ausstellt, halte ich für eher unwarscheinlich)
Oder Du hast 100 Mp3s mit aktuellen Bandbeizeichnungen, sind aber nur selber Aufgenommene Vogelgesänge.
Radioaufnahmen darfst auch nicht teilen. Nur eben auf CD im Familienkreis unentgeltlich.
Um immer gilt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Man sollte schon darauf achten was man wen anbietet, da man beim Filesharing keinen Einfluss darauf hat, wen man das gibt.
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