@iRelouDeD
Eigentlich ist jedes Hacken eines Sicherheitssystems und umgehen eines Passwortschutzes strafbar (StGB §202c)
Allerdings streitet man sich darüber ob dieser "Hacker-Paragraph" auch gilt wenn kein Sicherheitssystem zu der besagten Zeit da war, z.B wenn das WLAN System keinen Macfilter hat, keine Verschlüsselung hat und auch keinen Netzwerkschlüssel, also ein Hot Spot ist