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Spooky007 01.04.11 06:58

Hardware schrotten ohne Sichtbare Schäden zu hinterlassen
 
kann geschlossen werden, Problem ist geklärt

pablo.rodriguez 01.04.11 07:22

naja... hab jetzt doch 10 Minuten über Dein geschriebenes Nachgedacht und mir fällt wirklich kein anderer Beweggrund ein, als dass Du damit jemanden schaden möchtest... Schaden im Bereich Software wäre ja schön und gut und ließe sich meistens wieder beheben.

Aber ein Schaden im Hardwarebereich ist leider immer mit finanziellem Aufwand verbunden. Daher möchte ich von meiner Seite und ich hoffe auch dass niemand anderes Dir ohne eine genauere Erläuterung des Anlasses eine Hilfestellung gibt.

P@nic 01.04.11 07:23

Du könntest Zahncreme zwischen CPU und Kühler grosszügig verschmieren, nachdem du die Leitpaste weggeputzt hast. Dürfte nach einer gewissen Zeit dann die CPU überhitzen.

pablo.rodriguez 01.04.11 07:53

Echt :-)???
Und ich dachte immer das Zahncreme das beste Ersatzmittel für Kühlungspaste wäre ;-)... So kann
"mann" sich täuschen ;-)

Edit:
netter Threat dazu aus nem anderen Forum :-) Da sind auch Bilder drinnen ;-)

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haemmerchen 01.04.11 08:08

spiel doch einfach ne falsche firmware auf oder mach während nem bios flash n reset (funktioniert nicht mit dual bios).

privat_015 01.04.11 09:38

@ pablo.rodriguez

Nach 10 min. Nachdenken hättest aich drauf kommen können das er vl über die versicherung nen neuen pc haben will..


Zum thema..
Überhitzen ist ein gutes stichwort..
Oder mal bisschen wasser ins nt spritzen..
Dass es einen kurtzschluss erzeugt u hoffen dass das mb auch was abbekommt..
Aber ich übernehm für nichts eine haftung..
Am besten du machst das draußen über ein abgesichertes netz das ja nichts passieren kann..

Aber ganz ehrlich würde ichs nicht machen.. (risiko zu hoch)

.#shin 01.04.11 09:49

Ja aber wenn er nach dem Hitzetod der CPU die Zahnpasta wieder durch normale Kühlpaste ersetzt? Wohl kaum nachweisbar... die werden ja kaum das Alter der Kühlpaste feststellen (hoff ich mal ^^)?

KEKSEEEE 01.04.11 09:57

hitzetod bei nem halbwegs aktuellen pc? das is fraglich.

und ob die paste neu ist oder nicht sieht man

privat_015 01.04.11 11:49

Mein alter herr hate auch nen pc der abgebrant ist.. wir gaben blitzschaden an u haben sofort nen neuen bekommen.. wahrscheinlich glück gehabt.. :)

riegatoni 01.04.11 12:26

ganz ehrlich, versicherung abzogen ist an sich schon etwas schäbig. Aber dazu, die sind wirklich nicht blöd, und cheken es meistens


Wenn zum Beispiel nur die CPu den Hitztod stirbt, gibt es in den Normalen Policen keinen anlass für die versicherung zu zahlen. Bei ner Überspannung durch biltz geht eigentlich alles kaputt, und ist auch entsprechend nachweisbar...

Außerdem bekommst du keinen Neuen PC, sondern nur den Zeitwert, weshalb sich das ganze nicht so ghanz rentiert...

Aber wenn du den PC umbedingt kaputt kriegen willst, dann brauchst eine keine Zahncreme dazwischen schmieren, sondern einfach den Kühler wegbauen und weg lassen..
Aber, die meisten CPU'S merken, wenn es ihnen zu heiß wird und schalten sich ab..

Du kannst antürlich mit einer ordentlichen Überspannung ins NT gehen, wobei das nicht nur für den PC tödlich sein kann, sondern auch für dich...

pablo.rodriguez 01.04.11 13:09

Zitat:

Zitat von privat_015 (Beitrag 22101785)
@ pablo.rodriguez

Nach 10 min. Nachdenken hättest aich drauf kommen können das er vl über die versicherung nen neuen pc haben will..

Und welche Versicherung soll das denn bitte bezahlen :eek:
- Haftplichtversicherung:
Wohl kaum... Kommt nur gegen Schaden an Dritte auf

- Hausratversicherung:
Nur wenn es sich um einen Überspannungsschaden oder ggf (falls eingeschloßen) Wasserschaden handelt

- Was bleibt noch?

Ergo... das nächste mal eventuell selber 10 Minuten länger drüber nachdenken und dann antworten :rolleyes:

Edit:
Aber wenn Ihr unbedingt eine sinnvolle Antwort für den Fall haben wollt und ich meine moralischen Bedenken außer Acht lassen soll... :
Man kann den Schalter am Netzteil hinten auf "amerikanische Spannunung" stellen... Dann Rechner einfach anschalten... Anschließend Schalter wieder zurückschieben... TaTa....

privat_015 01.04.11 14:26

Also wir habens über die haushaltsversicherung gemacht u mit 100 euuro selbstbehalt nen neuen bekommen..

U das weiß ich auch ohne 10 min. nachdenken.. ;)

Also aus welchem grund weiß ich nicht aber als es bei uns ein starkes gewitter gab ist mein nt durchgebrannt u dann haben wirs der vers. gemeldet u gleich nen neuen bestellt.. also die haben uns ne liste gegeben wo wir uns unsren ausgesucht haben..

Trahx 01.04.11 15:04

richtig arm....

KEKSEEEE 01.04.11 15:08

Zitat:

Zitat von pablo.rodriguez (Beitrag 22102381)

Edit:
Aber wenn Ihr unbedingt eine sinnvolle Antwort für den Fall haben wollt und ich meine moralischen Bedenken außer Acht lassen soll... :
Man kann den Schalter am Netzteil hinten auf "amerikanische Spannunung" stellen... Dann Rechner einfach anschalten... Anschließend Schalter wieder zurückschieben... TaTa....

also den schalter kenn ich nurnoch von nezteilen anno 19schmeißmichtot

tomtom74 01.04.11 15:09

Beim Versicherungsbetrug handelt es sich um ein Delikt, das strafrechtlich verfolgt wird. Schon der Versuch ist strafbar.
Die offizielle Definition für das Delikt Betrug nach § 263 des StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Versicherungsmissbrauch stellt nach § 265 StGB ein Sonderdelikt des Betruges dar: "Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist."

ob es das wert ist????

mfg

privat_015 01.04.11 15:48

Zitat:

Zitat von Trahx
richtig arm....
?? was willst du damit sagen..??

@tomtom74

VERSUCHEN die versicherung zu mobben is sicher mit risiko verbunden..
aber in meinem fall wollte eig mein vater nur das sich der versicherungsgutachter den pc ansieht u sagt ob wir es erstetzt bekommen..
aber es is keiner kommen..
nur ne liste mit den pc´s..

2880 01.04.11 20:43

Wenn da jemand unbedingt die Versicherung abziehen will, bitte...
Die Frage ist nur ob sich das rentiert. M.E. nach eindeutig nicht.

ordada 01.04.11 21:26

April April ????
Der hat euch alle reingelegt xD


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