Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 26.01.18, 08:02   #15
der_freak
Newbie
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 77
Bedankt: 46
der_freak wird langsam von ratten respektiert | 134 Respekt Punkteder_freak wird langsam von ratten respektiert | 134 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von ztrump Beitrag anzeigen
Der einfache Weg:
Zur Polizei mit Kaufvertrag und Kontoauszug der Ratenzahlungen- Strafanzeige zur herausgabe Deines Eigentums.

Umstaendlich:
Zu dieser Einschreiben Geschichte.
Du schreibst den Brief und machst eine Kopie.
Ein Nachbar oder vertrauenswuerdige Person Liest diesen, steckt Ihn persoenlich in den Briefumschlag und gibt diesen persoenlich bei der Post auf.
Unterschreibt die Kopie um zu bestaetigen, dass der Inhalt mit dem Orginal uebereinstimmt.

Du brauchst heute kein Einschreiben mehr, da Gerichte davon ausgehen, dass die Post keine Briefe verliert.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist, siehe oben- Strafanzeige zur herausgabe Deines Eigentums.
Selbstverstaendlich kannst Du ein Schreiben auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
In allen Faellen sollte aber von einem Zeugen der Inhalt des Schreibens bestaetigt werden. Sonst war ein Blatt Klopapier drin.

Zu Deinen Freunden.
Die Dame hat Schuldscheine unterschrieben.
Die Rueckzahlung wurde mehfach persoenlich eingefordert.
Damit steht einer gerichtlichen einforderung nichts im Wege.
Ueblich ist in solchen Faellen ein Mahnbescheid.
Dieser kann online beantragt werden, aber die Kosten werden auch gleich faellig. Also diese gleich mit einfordern.
Sollte Sie die Annahme durch den Brieftraeger verweigern, geht dies direkt ans Gericht.
Einem Mahnbescheid kann innerhalb einer Frist (14 Tagen) widersprochen werden, was aber bei einem unterschriebenen Schuldschein schwachsinn ist und nur die Kosten in die Hoehe treibt.

Edit:
Wird auf einen zugestellten Mahnbescheid nicht reagiert (kein widerspruch) wird daraus automatisch die anerkennung der Schuld und Deine Freunde erhalten einen Vollstreckungstitel, fuer den Gerichtsvollzieher. Dieser ist uebrigens fuer 30 Jahre gueltig. Meist jedoch bekommt der Arbeitgeber besuch vom Gerichtsvollzieher und muss eine Drittschuldnererklaerung unterschreiben. Das bedeutet, dass alles ueber dem Pfaendungsfreibetrag vom Arbeitgeber direkt weiter geleitet wird.
Alternativ kann auch Ratenzahlung mit der Dame vereinbart werden.
persönlich einfordern ist ja nett aber nicht beweisbar

Mahnbescheid oder auch Titel ist ja nett, aber das bringt nur was wenn was zu holen ist, so wie es für mich klingt wird da nix zu holen sein! Verdient sie echt NETTO mehr wie etwa 1200 Euro?????? (Pfändungsgrenze für solo und nicht alles vom Gehalt ist pfändbar deswegen 1200 ist realistisch) Erstmal das checken, sonst schaut ihr nur in die Röhre.

gerade wenn bei ihr eh nix zu holen ist ist die erfolgreiche Strategie die Kosten für euch hochzujubeln. Also Mahnbescheid wiedersprechen, hohe Gerichtskosten usw
der_freak ist offline   Mit Zitat antworten