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Ungelesen 12.08.17, 13:09   #3
mr.save
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Zitat von Espace_Driver Beitrag anzeigen
Zu dem Geld von deinen Kumpels, dass geht dich gar nix an, Sie hat unterschrieben. Nun muss Sie auch zurückzahlen.
Zu der Küche, wohnst du in der Wohnung wo deine Küche noch steht? Oder wer wohnt denn darin?

Zu dem Brief "Annahme verweigert", mach ein Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.
Also nicht schreiben "bis in 14 Tagen", sondern "bis zum 26. August 2017". Immer das Datum schreiben NIE den Zeitraum.
Der Postbote schmeisst dann den Brief in Briefkasten und vermerkt es auf seiner Zustellung. Dann kann Sie nicht behaupten, hab ich nie bekommen.

Sie hat an deine Kumpels nie etwas zurück bezahlt, dann wäre schon fast der Vorsatz von Betrug im Raum. Sie hat sich Geld erschlichen ohne jemals gewillt zu sein es zurück zu zahlen.
...------....


es geht mich nix an aber ich möchte nur das sie es zurück bezahlt da ich nich will das sie ein auf digge hose macht auf anderer kosten.
und sie bezahlt seit 3 jahren nix zurück ..kein cent.

wegen der küche. das war ne angefertigte einbau küche . und die konnte ich nich mit nehmen da sie direkt für die wohnung "gebaut" worden ist. ich kann mir die wohnung aber nich alleine leisten weswegen die grad niemandem gehört :/


"Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.
Also nicht schreiben "bis in 14 Tagen", sondern "bis zum 26. August 2017". Immer das Datum schreiben NIE den Zeitraum." <--- so hab ich das auch geschrieben. sorry hab es oben wahrscheinlich falsch formuliert ^^
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