Zitat:
Zitat von Dark Eisloch
Wenn du zb ne Scheibe Käse in deinen Toaster steckst, bist du auch selbst schuld wenn er defekt geht, weil in der Anleitung steht ja auch, das man nur Toastergeeignette Sachen reinstecken darf. Nur weil ne Scheibe Käse auch reinpasst, muss sie nicht dafür geeignet sein  Ist zwar ne andere Baustelle, aber im prinzip das gleiche
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Ist gar nicht das gleiche, denn dann geht der Schaden vom Käse aus. => Bsp: N5-Karten, die beim DS CPU überhitzt haben.
Vergleichbar ist folgendes Szenario: In den AGBs des Toasters (3DS) steht, du darfst nur Toastbrot reingeben von der Firma XY. Nun gibts du aber von einer anderen Marke Brot rein, der Toast erkennt dieses und schaltet darauf die Selbstzerstörung ein.
EDIT (wieder mal zu deinem Edit):
Das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss (§ 69 d Abs. 2 UrhG => deut. Gesetz)