Hi Leute,
meine freundint seit kurzem eine R4 SDHC Karte und wir kennen uns nicht so gut aus. Jetzt meine Frage:
Sie hat sich Pokemon auf die Karte gemacht und es gibt demnächst oder läuft schon(bin mir nicht ganz sicher) so ne aktion da gehe ich über das spiel ins internet und kann mir ein pokemon runterladen. Kann ich da irgendwie strafrechtlich anbelangt werden? bzw können die herausfinden das ich ein "backup" benutze ?
ein backup beim ds kannst du nicht wie bei einer CD z.b. nachweisen. Bei CD´s oder halt DVD´s kann man es halt online nur nachweisen wenn man den CD-Key sieht und der schon von jemand anderen benutzt wird. Also ist eigentlich ungefährlich soweit ich weiß ^^d