Oeltank kann man mit einem bloeden Zollstock ermessen und umrechnen
dass ist kein hexenwerk.
Mit dem Wasser war es immer schon eine Frage des Mietvertrags.
Zum einen auf q-meter der Wohnung , der ProKopfumrechnung oder ueber Uhren.
ProKopf macht auch sinn, wenn Ruediger mal wieder ein Liebchen hinzugenommen hat fuer die die Wintermonate..
Selbst wenn Uhren da sind..ist nur verbindlich , was der Mietvetrag geregelt hat.
Das befreit sicherlich den Vermieter nicht vor Auskunft oder Offenlegungspflichten, wenn berechtigte Zweifel bestehen oder auch die Entstehungslegende dargelegt werden muss.
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