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myGully |
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21.08.11, 22:06
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 177
Bedankt: 42
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Einverständnisserklärung gefilmt zu werden - Wie machens die TV-Sender?
Wenn ich mir z.b. Nachrichten anschaue, in denen Passanten in der Einkaufspassage kurz interviewt werden, dann sehe ich da dutzende Menschen vorbeilaufen. Von vielen ist deutlich das Gesicht zu erkennen. Genauso z.b. bei Comedystreet, da werden ja viel mehr Leute gefilmt, als der Simon Gosejohan(?) und seine "Opfer".
Ich frage ich dabei, wie die TV-Sender das mit der Einverständnisserklärung gefilmt zu werden regeln. Die müssten doch theoretisch jede Person, dessen Gesicht klar erkennbar mitgefilmt wird, um Erlaubniss bitten und ggf. unkenntlich machen oder?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da wirklich jede Person nach gefragt wird. Zumal ein mündliches Einverständniss doch nicht rechtskräftig ist oder?
Ich meine, was passiert, wenn ich z.b. bei Comedystreet zufällig mitgefilmt werde (Bin keines der Opfer), nur mündlich nach einer Einverständnisserklärung gefragt werde+zustimme, aber den Sender hinterher doch anzeige, da mündlich ja nicht rechtskräftig?
Mir wäre es egal, ob ich da mitgefilmt werde, aber würde mich nur mal so aus Neugier intressieren.
Edit:
Wie siehts eigentlich bei Konzertübertragungen ins Fernsehn aus? Zum Beispiel Rock am Ring auf MTV? Da sind auch viele Gesicher der Zuschauer zu sehen...
Glaube nicht, dass an der Kasse oder auf dem Tickt darauf hingewiesen wird...
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21.08.11, 22:13
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#2
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Cosinus2
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 390
Bedankt: 118
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Zitat:
Zitat von Outlaw158
z.b. bei Comedystreet, da werden ja viel mehr Leute gefilmt, als der Simon Gosejohan(?) und seine "Opfer".
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das ist alles gestellt
TV ist generell so ziemlich alles gestellt was da so gesendet wird
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21.08.11, 22:17
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#3
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.542
Bedankt: 3.089
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Bei einzelnen Personen muss meines Wissens nach der Sender nach dem Dreh um Erlaubnis fragen, ansonsten wird das Gesicht unkenntlich gemacht.
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21.08.11, 22:24
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#4
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Grafikdesignerino
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 592
Bedankt: 740
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Ab einer bestimmten Zahl von Menschen, ist dies nicht mehr nötig.
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21.08.11, 22:39
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 177
Bedankt: 42
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Zitat:
Zitat von Sinus2
das ist alles gestellt
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Die Opfer eventuell ja, aber da laufen manchmal soviele Passanten in den Szenen vorbei, da kann nicht jede Person zum Set gehören.
@ gogoph:
Weißt du ab wieviel genau?
Edit:
Wie siehts eigentlich bei Konzertübertragungen ins Fernsehn aus? Zum Beispiel Rock am Ring auf MTV? Da sind auch viele Gesicher der Zuschauer zu sehen...
Glaube nicht, dass an der Kasse oder auf dem Tickt darauf hingewiesen wird...
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21.08.11, 22:46
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#6
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Würde nicht denken, dass die Szenen bei "Comedystreet" gestellt sind, aber das sei jetzt mal dahingestellt.
Grundsätzlich gilt, wenn du gefilmt wirst, weil man genau dich filmen will, dann brauchen die Sender deine Erlaubnis, dass sie das senden dürfen. Wenn du nur im Hintergrund läufst, während irgendetwas anderes gefilmt wird und du mehr oder weniger in der Menge "untergehst", dann braucht man dich nicht zu fragen. Ich glaube man kann das auf den Punkt bringen, in dem man sagt, man braucht kein Einverständnis, wenn du lediglich Beiwerk im Hintergrund bist.
Woher du das mit der mündlichen Einverständniserklärung, die in deinen Augen nicht rechtskräftig ist, hast ist mir schleierhaft und es ist absoluter Quatsch. Eine Willenserklärung ist grundsätzlich nicht formgebunden, nur in wenigen, gesetzlich geregelten, Ausnahmefällen müssen Erklärungen bzw. Handlungen schriftlich oder sogar vor einem Notar abgeben/vorgenommen werden.
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A life lived in the shadows is no life at all!
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22.08.11, 01:44
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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hier hab das Mal aus dem i net gegammelt
"Wen darf ich filmen?
Um es kurz zu sagen: Jeden, der ausdrücklich zugestimmt hat, gefilmt zu werden und niemanden, der das nicht hat. Zwei Ausnahmen gibt es: Werden Personen sozusagen als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Veröffentlichung ohne ihre Einwilligung zulässig. Die andere Ausnahme stellen Personen des öffentlichen Lebens (Prominente, Politiker, Schauspieler, etc.) bei öffentlichen Auftritten dar. Auch diese Menschen dürfen natürlich nicht ungefragt in ihrer Privatsphäre behelligt werden. Heißt: Trifft man auf einen Prominenten, und es ist nicht ganz klar, ob er privat unterwegs ist, dann muss man ihn erst mal fragen, ob er gefilmt werden möchte. Grundsätzlich ist es sogar verboten, Menschen heimlich auch nur mit dem Mikro (also bei ausgeschalteter Kamera) aufzunehmen. Und: Filmen mit „versteckter Kamera“ - auch wenn es noch so lustig sein kann - ist schon mal ganz tabu! "
"Am sichersten ist, man lässt sich von allen Menschen, die im Film mitwirken, eine schriftliche Einverständniserklärung geben, dass sie zustimmen gefilmt zu werden und dass sie darüber informiert wurden, was mit dem Film passiert, bzw. wo er laufen könnte (meinbremen.tv und weitere Internetplattformen)."
heißt, wäre z.B. Comedystreet nicht gestellt müssten sie die Leute Fragen die sie dort verarschen, die im Hintergrund mit Laufen brauchen sie nicht Fragen.
@MonsterDig
Eine mündliche Einverständniserklärung ist fast nie Rechtsgültig da man kein Beweis dafür hat das die Person es wirklich gesagt hat, daher muss man auch eigentlich alles Schriftlich darlegen können. Außer eine 2te Person kann Beweisen das er auch dort war und es mitgehört hat, diese Person muss aber Neutral sein, Sprich keine Verwandten, Bekannten Freunde usw.
Deswegen sind bei Gericht auch immer 2 Hinter dem Tisch einmal der Richter und der Neutrale mit Schreiber, damit am Ende nicht gesagt werden kann, das die Person so was nie gesagt hat.
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22.08.11, 01:58
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#8
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
@MonsterDig
Eine mündliche Einverständniserklärung ist fast nie Rechtsgültig da man kein Beweis dafür hat das die Person es wirklich gesagt hat, daher muss man auch eigentlich alles Schriftlich darlegen können. Außer eine 2te Person kann Beweisen das er auch dort war und es mitgehört hat, diese Person muss aber Neutral sein, Sprich keine Verwandten, Bekannten Freunde usw.
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Das hat aber nichts mit der Rechtsgültigkeit an sich zu tun sondern ist nur eine Beweisfrage. Fakt ist, ich kann fast jedes Rechtsgeschäft und jede Willenserklärung auch mündlich abgeben, dass ich das später möglicherweise nicht beweisen kann ist eine völlig andere Frage.
Ansonsten, steht in deinem Text eigentlich alles, was wichtig ist.
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A life lived in the shadows is no life at all!
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22.08.11, 10:55
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 109
Bedankt: 83
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also ich weiß nur das, wie das bei demos abläuft, wenn da bilder gemacht werden.
aufnahmen ohne portrait charakter und einzelpersonen sind gestattet.
du kannst dich natürlich, wenn du auf einem bild oder im fernsehen zusehen bist, und es als einschränkung deiner rechte ansiehst, dagegen klagen. aber wie gesagt nur, wenn du alleine oder im fokus der aufnahme stehst.
meist mit mäßigen erfolg, eigene erfahrung.
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22.08.11, 11:01
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 109
Bedankt: 83
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
...
Zwei Ausnahmen gibt es: Werden Personen sozusagen als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Veröffentlichung ohne ihre Einwilligung zulässig.
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ähm das ist nicht ganz richtig, grade wegen dem urheberrecht/internetrecht.
wenn die person alleine drauf ist, muß diese, am besten schriftlich, ihre einwilligung geben. ebenso eigentlich auch der besitzer der objekte (z.b. häuser). dies betrifft nur die fokussierten aufnahmen. grade wenn man webseiten erstellt ist dies wichtig, z.b. für baufirmen und man will referenz objekte reinstellen.
es kommt imme rauf die art des bildes an, also portrait/fokus oder nur hintergrund, auf welchen ich keinen einfluss habe.
bei comedystreet müßten eigentlich alle im bild zusehenden gefragt werden, weil man ja ihre reaktion haben möchte auf die gestellte aktion vor ort.
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22.08.11, 13:57
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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@kuhschubser
Das habe ich nur Copy & Paste aus dem Internet ;D
aber eigentlich steht es überall so da wie ich es hier reinkopiert habe, wie es bei Objekten ist weiß ich nicht, da dürfte das nicht gelten da es Eigentums recht ist einer Person und wenn diese nicht will das Ihr Haus, oder sonst irgendwelche Objekte die auf die Person Schließen, sind natürlich nur mit Einwilligung zu veröffentlichen.
Aber hier geht es ja um Personen und nicht Objekte ;D
Wir wissen jetzt schon mal das die Person im Fokus der Aufnahme immer eine Einwilligung abgeben musst damit es veröffentlicht werden darf, jede weitere Person die Beiwerk ist(im Hintergrund ist) brauch man keine Einwilligung.
Wird Beiwerk zur Haupt Person so brauch man auch von ihr wiederum eine Einwilligung, da sie dann in den Fokus der Aufnahme tritt.
Übrigens ist es in DE Völlig Untersagt mit Versteckter Kamera zu Filmen, da bräuchte man wirklich von jeder Person eine Einwilligung das sie gefilmt wurde, was da zu sehen ist und ob es veröffentlicht werden darf oder nicht.
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23.08.11, 21:19
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Hier und da aber manchmal auch dort
Beiträge: 362
Bedankt: 163
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Zitat:
Zitat von gogoph
Ab einer bestimmten Zahl von Menschen, ist dies nicht mehr nötig.
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Ich glaub ab 20 oder 25. Hatten mal in der Schule Datenschutz und Persönlichkeitsrecht durchgemacht §^
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23.08.11, 21:20
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#13
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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@GGfhaer:
Bei vielen RTL Sendungen a la "Mitten im Leben" steht auch vor der jeweiligen Folge, dass das alles nur gestellt ist. Wenn man darauf nicht achtet selbst schuld. (Wobei ich sowieso nicht nachvollziehen kann, wer sich solchen Müll reindreht)
Aber bei Sendungen wie "Comedystreet" etc. gehe ich schon davon aus, dass die Passanten wirklich ahnungslos sind...
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A life lived in the shadows is no life at all!
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23.08.11, 21:41
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 15
Bedankt: 10
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Zitat:
Zitat von Outlaw158
Edit:
Wie siehts eigentlich bei Konzertübertragungen ins Fernsehn aus? Zum Beispiel Rock am Ring auf MTV? Da sind auch viele Gesicher der Zuschauer zu sehen...
Glaube nicht, dass an der Kasse oder auf dem Tickt darauf hingewiesen wird...
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Bei Konzerten ist es in der Regel so, dass irgendwo am Einlass ein Zettel hängt, auf dem steht, dass hier gefilmt wird
und man mit betreten des Konzertes dem "gefillmt- werden" zustimmt!
Und zu Comedy- Street: ich dachte, dass er seine Sketche jetzt in Prag aufzeichnen muss, da ihn hier in Dt. schon zuviele Leute erkennen!
Was ja bedeuten würde, dass es nicht gestellt ist!
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23.08.11, 23:42
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#15
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DJ
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Germany
Beiträge: 114
Bedankt: 3.165
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Bei Filmaufnahmen durch einen TV Sender ist zu unterscheiden Privatfläche oder Öffentliche Fläche
Bei der Privatfläche wie zb. eigenes Haus; Whg; Grundstück oder fremdes Eigentum muss man gefragt werden ob man gezeigt werden möchte oder nicht und muss sein einverständnis geben.
Auf Öffentlicher Fläche wie zb in Öffentlichen Gebäuden; Bahnhofsvorplatz quasi alles was so der Stadt gehört usw ist das anders da dürfen TV Sender Personen Filmen ohne dafür eine Einverständnis zu haben, du hast jedoch das Recht zu sagen du möchtest nicht gezeigt werden, das jedoch muss von der betreffenden Person aus gemacht werden.
Bei Veranstaltungen steht das in der Regel in den AGB`s das die Zustimmung beim Besuch der Veranstaltung für Filmaufnahmen erteilt wird.
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30.08.11, 10:37
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#16
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Chuck Norris sein Vater
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