Hallo,
meine Frage:
Eine Studentin bekommt zu ihrem 25 Geburtstag einen Brief von ihrer Krankenkasse, dass sie nun nicht mehr familienversichert ist und sich selbst versichern muß.
Die Studentin war jedoch davon ausgegangen, dass ein ( vor dem Studium abgeleistete) Freiwillige Soziale Jahr verlängernt wirkt und sich so die Selbstversicherungspflicht um 1 Jahr verzögern würde.
Bei telefonischer Rückfrage war sich die Mitarbeiterin der Krankenkasse erst nicht sicher, meinte aber schließlich, dass diese Verlängerung ( laut Sozialgesetzbuch) wohl nur für den Zivil- und Wehrdienst gelten würde.
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch ( Fünftes Buch):
(§10)
.... freiwilliges Soziales Jahr... wird die Schul- Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
Es ist halt jetzt die Frage ob das FSJ gleichberechtigt zu einem gesetzlichen Dienst anerkannt wird.
Wo kann ich einen Gesetzestext dazu finden? Das Gesetz zur Förderung des FSJ gibt darüber leider keine Auskunft.
Das Bafög Amt schreibt in seinen Papieren z.B.
Wehr- Zivildienst sowie gleichgestellte Zeiten ( z.B. freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges Ökologisches Jahr.
Gibt es keine Einheitliche Regelung wie das FSJ gestellt ist.
Bitte um Meinungen zum Thema oder weitere Infoquelle, die mir helfen könnten.Danke!Text oben ist Kopiert weil es haargenau das selbe Problem ist den ich zzt mit meine Freundin habe,und ich es nit so genau und kurz Zusammengefasst hätte