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auradizzy 27.05.11 17:16

VSR abo
 
huhu all .... sry ich weis nicht wo ich das hir hin posten solle
aber ich habe ne frage gerade war ein typ bei mir von der VSR und sagt meine
mum hat tv zeitung bestellt da meine mum nicht da war und der typ sagte das er nen nachweis brauch das die zeitung hir ankam habe ich mit druckbuchstaben/blockbuchstaben unterschrieben also nur mein nach name nachdem ich den zettel hatte das ich es angenommen habe steht da hintern drauf ich soll jetzt 24 monate 1,80 zaheln jetzt habe ich gerade nen bissel im i-net geguckt und gesehen das das betrüger sind nun kommt mein frage bzw fragen

1. ist die unterschrieft gültig auch wenn es nur druckbuchstaben/blockbuchstaben sind ?
2. wie komme ich da wieder raus ?
3. was passiert wenn ich das nicht zahle da er konto darten nicht nachgefragt hat


ich hoffe i-einer kann mir helfen

LG : auradizzy

DER SAMMLER 27.05.11 17:36

14 Tage wiederrufsrecht !!!!!!!!!!!

Sunnyshine1986 27.05.11 17:40

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Liebe Grüße.

auradizzy 27.05.11 17:40

das heist ich muss da hinschreiben ? ... also per post einzug so das ich ne bestätigung habe das ich es abgeschikt habe ?

danke schon mal euch beiden

auradizzy 27.05.11 18:15

wie hoch ist die chance zu gewinnen ? :D nein also ich will so schnell es geht wieder raus
habe echt kein lust auf dem schei...... dann nimmt man ma die angebliche post für die mutta an und dann kommt sowas -.-

ich glaube ich werde einfach dahinschreiben 3 euro oder so für den posteinzug abgeben bei der post und dann habe ich auch die sicherheit das 1. das da an kommt und das ich die bestätigung habe das es losgeschikt wurde

danke an alle

MenschistMensch 27.05.11 20:14

wie alt bist du eigentlich ???

Wenn du U18 bist darfst du nicht mal ABO's abschließen und hier würde auch nicht der Taschengeldparagraph (§110 BGB).

Somit kannst du eigentlich auch nicht Widerrufen sondern nur deine MUM, sie muss nur schreiben das mein Sohn Jünger als 18 Jahre ist und das Abschließen von Abos nicht für Menschen unter 18 Jahre erlaubt ist und musst dich denn noch auf den §110 des BGB's berufen


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