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		|  24.02.15, 23:18 | #1 |  
	| warum liegt hier Stroh? 
				 
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				 Unfall - Teilschuld? 
 
			
			Hallo,
 ich schreibe das ganze gerade noch etwas unter Schock. Zum Hergang:
 
 Ich fuhr heute gegen 18:30 in einer 50er Zone entlang, bin nicht schneller als 50 gefahren. Auf der rechten Seite war auf dem Bürgersteig auch ein abgegrenzer Fahrradweg. Ich fuhr die Straße entlang und sah, dass vor mir ein Fahrradfahrer fuhr, wie ich gerade aus. Dieser Fahrradfahrer machte keine anstalten, nichts, aber auch gar nichts, dass er als nächstes etwas vorhaben könnte.
 
 In der Mitte der Fahrbahn, ist eine kleine "Insel", die zum Überqueren der Straße für Fußgänger gedacht ist. Als ich auf unmittelbarer Höhe des Fahrradfahrers war, schoss dieser, ohne vorher zu schauen, vom Bürgersteig auf die Straße, um auf die Insel zu gelangen - dann der Aufprall. Man sah später nicht einmal Bremsspuren, da ich erst Bremsen konnte, als mir der Fahrradfahrer schon halb auf der Motorhaube lag.
 
 Der Fahrradfahrer hatte kein Licht an und keinen Helm auf. Ich hatte 2 Zeugen, die bei der Polizei ausgesagt haben, dass der Fahrradfahrer plötzlich und ohne erkennbare Anzeichen auf die Straße im gefühlten 90 Grad Winkel auf die Straße fuhr, ohne sich vorher umzuschauen und ich eine Kollision nicht hätte verhindern können. Dem Fahrradfahrer ging es dem Himmel sei Dank gut, er stand direkt auf und hatte Schmerzen im Bein. Der Krankenwagen kam und er stieg mit ein - es sah zumindest nach nichts ernstem aus.
 
 Die Polizei hat mir im Anschluss mitgeteilt, dass sie den Fahrradfahrer als Unfallverursacher eingetragen hat, die das aber letztlich nicht entscheiden können. Mir selber ist nichts passiert, die Windschutzscheibe ist kaputt sowie Beulen in der Motorhaube.
 
 Als nächstes frage ich mich natürlich, inwiefern ich dafür die Schuld bekomme? Der Fahrradfahrer konnte kein Deutsch, er konnte nur Französisch (ich nehme an Asylant, hat aber auch sonst nichts weiter zu bedeuten). Deshalb habe ich auch keine Ahnung, wie er das ganze geschildert hat.
 
 Zwar habe ich zwei Zeugen, die Gott sei Dank alles gesehen haben, aber inwiefern mir das dann wirklich weiter hilft, weiß ich nicht.
 
 Hat jemand vielleicht ein wenig mehr Ahnung, und kann mir sagen, was auf mich zukommen könnte / wird?
 
 Gruß
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		|  24.02.15, 23:27 | #2 |  
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	Zitat: 
	
		| Hat jemand vielleicht ein wenig mehr Ahnung, und kann mir sagen, was auf mich zukommen könnte / wird? |  Joo, du wirst auf deinem Schaden sitzen bleiben. Oder glaubst du der Radfahrer hat eine Privathaftpflichtvericherung. 
Wenn er wirklich Asylant ist, ist er sicher auch mittellos.
 
Und wenn die Polizei ihn als Verursacher schon eingetragen hat, wird es sicher auch dabei bleiben. 
Wenn bei der Insel nicht auch ein Zebrastreifen bei ist, trifft dich doch keine Schuld. 
Du hast zwei Zeugen, die deine Aussage bestätigen. So what?
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		|  24.02.15, 23:39 | #3 |  
	| warum liegt hier Stroh? 
				 
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			Geht mir darum, das man immer wieder hört, dass Autofahrer grundsätzlich mit Schuld haven.. Kenne mich da leider nicht so aus.
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		|  24.02.15, 23:45 | #4 |  
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	Zitat: 
	
		| Geht mir darum, das man immer wieder hört, dass Autofahrer grundsätzlich mit Schuld haven |  Aha! Und wofür gibt es Verkehrsregeln? Grundsätzlich ist schon mal ziemlicher Quatsch! 
Wenn sich das so abgespielt hat, wie du es geschildert hast, braucht du dir keine Gedanken machen.
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		|  25.02.15, 19:37 | #5 |  
	| Ist öfter hier 
				 
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			da kann ich dich etwas beruhigen
 bei mir war es ein angetrunkener Fussgänger und ich hatte keine Zeugen.
 
 Das Verfahren wurde eingestellt.
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		|  25.02.15, 19:41 | #6 |  
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			Wie war die Straße beleuchtet?
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		|  25.02.15, 21:37 | #7 |  
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			Hast Du wenigstens die Personalien von dem Radfahrer? Wenn nicht, lass sie dir von der Polizei geben. Schaden am Pkw dem Radfahrer in Rechnung stellen. Auch wenn jetzt nichts zu holen ist,vielleicht kommt er noch zu Geld. Die Chance ist zwar groß, dass Du auf dem Schaden sitzen bleiben wirst, aber wer weiß.
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		|  26.02.15, 08:45 | #8 |  
	| auskenner 
				 
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				 Mahlzeit 
 
			
			Lt. Strassenverkehrsordnung hast Du so zu fahren, dass Du jederzeit Gefahrlos anhalten kannst.
 Wie dass funktionieren soll - keine Ahnung.
 
 Aber auf dieser Schiene kann man Dir immer eine Teilschuld zuschustern.
 
 mfg
 
 Scratchy
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		|  26.02.15, 13:26 | #9 |  
	| unschlagbar 
				 
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			Wenn er mit 50km/h auf der Straße fuhr auf der die zulässige Höchstgeschwindigkeit eben diese ist und ein von ihm bemerkter Radfahrer wenige Meter vor ihm ohne vorherige Anzeichen und ohne selber auf den Verkehr zu achten auf die Fahrbahn schießt hätte ihn wohl jeder umgenietet!
 Oder fährst du auch bremsbereit mit Schrittgeschwindigkeit über die Autobahn? Solange er angemessen und den Verhältnissen angepasst gefahren ist ist alles OK.
 
 Sollte es aber wirklich ein Mensch mit Migrationshintergrund sein ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ohne Arbeitsgenehmigung sieht es für deinen Schaden leider schlecht aus.
 Trotzdem würde ich mir die Personalien gehen lassen. Sicher ist sicher.
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		|  27.02.15, 00:00 | #10 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von ElafRemich  Wenn er mit 50km/h auf der Straße fuhr auf der die zulässige Höchstgeschwindigkeit eben diese ist und ein von ihm bemerkter Radfahrer wenige Meter vor ihm |  Gerade weil er diesen Radfahrer wahrgenommen hat und gesehen hat, dass dieser keinerlei Beleuchtung hat, hätte er mit einem falschen Verhalten rechnen müssen, einhergehend mit sehr vorsichtigem Fahren.
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		|  28.02.15, 00:47 | #11 |  
	| Rudilio 
				 
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			Ich habe vor kurzem auch einen Igel gesehen, der ohne Beleuchtung vagabundierte (betrunken?)...
 Bin aber ganz normal weiter gefahren...:-(
 
 Hoffentlich hat das niemand gesehen...
 
 Vielleicht erlischt ja dann auch die Betriebserlaubnis meiner Bremsen??? Igel stehen doch unter Naturschutz...
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