Zitat:
Zitat von Kuld
Vertrag Schriftlich, den Mündliche Zusagen sind nicht Nachweisbar.
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Auch mündliche Verträge können Gültigkeit haben. Und bei myhammer läuft das nicht mündlich.....
Ich weiß nicht, wie du deine Ausschreibung bei myhammer gemacht hast, ob dort bereits ein "Entwurf" im Gespräch war,.... Das wäre dein Vorteil....
Klar ist, wenn auch aus den späteren Mails nicht hervorgeht, das du erst einen Entwurf haben möchtest und diesen dann erst absegnen möchtest, wirst du um eine Zahlung, bzw. weiteren Ärger nicht drumrum kommen.
Ein Rücktrittrecht hast du wahrscheinlich auch nur bedingt, da es ja um ein individuell angefertigtes Stück "CMS" handelt.
Ist der Betrag den das Angebot, welches dir bei myhammer unterbreitet worden ist?
Und wie lange ist es her? (Widerruf)
Dann gehe ich nämlich davon aus, das er dir das CMS, wie du es haben wolltest auch fertiggemacht hat.
Aber mach keine voreiligen Zahlungen
Mfg