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Geschäftsfähigkeit

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Ungelesen 11.12.11, 17:35   #1
Borey
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Standard Geschäftsfähigkeit

Jutn Tag.

Hab mal eine Frage bezüglich der Geschäftsfähigkeit. Anhängen möchte ich noch eine andere Frage, die so jetzt erstmal nichts damit zu tun hat - mich aber jedes mal wieder interessiert. :P

Aus meinem - zugegeben spärlichem - mitgenommenem Wissen aus dem Wirtschaftsunterricht (und durch eine kurze Recherche vor dem Start dieses Themas) weiß ich, dass man ab dem 18. Lebensjahr voll Geschäftsfähig ist, es sei denn einem wird diese aberkannt (entmündigt), oder man ist geisteskrank - oder vorübergehend nicht bei vollem Bewusstsein, zum Beispiel betrunken.

Für mich bedeutet "Geschäftsfähigkeit", dass ich in der Lage bin Verträge/Geschäfte abzuschließen - Dinge zu kaufen oder verkaufen - und für die Folgen, ob positiv oder negativ einzustehen.

Den ganzen theoretischen Kram hinter uns gelassen gehen wir Freitags oder Samstags (meinetwegen auch "und") in die Kneipe und trinken das ein oder andere Bier.

Hier schließe ich ja mündlich ein Geschäft ab (?) und bekomme meine "Rechnung" auf den Deckel geschrieben.
Was passiert aber nun, wenn ich am Abend immer betrunkener und betrunkener werde - und damit "vorübergehend nicht bei vollem Bewusstsein" - in einen Zustand der nicht vorhandenen Geschäftsfähigkeit rutsche und ich weiterhin Bier kaufe.

Müsste man diese nicht rein rechtlich anfechten können, da ich ja schließlich nicht mehr Geschäftsfähig war, zu dem Zeitpunkt an dem ich es erworben habe?

Ich meine mich auch wage zu erinnern, dass mir ein Gastwirt ab einem bestimmten Pegel eigentlich gar nichts mehr ausschenken darf - und er damit sogar seine Lizenz gefährdet, tut er es trotzdem?

Das wäre die erste Frage.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die oben erwähnte "Rechnung".

Ist ein Bierdeckel eine zugelassene Art nachzuhalten, was man zu zahlen hat?
Es ist mir oft genug vorgekommen, dass man am Ende Getränke auf seinem Deckel hatte, die man so nie bestellt hat - und das sage ich nicht, weil ich Gedächtnislücken habe :P.
Oder dass so ein Deckel einfach mal aufweicht, auseinander bricht, oder oder oder [...]

Diese "Deckel weg, 50 € strafe"-Geschichte ist wahrsch. rechtens, da man ja stets darauf hingewiesen wird?

Nun gut - ich muss zugeben, dass ich diese Frage jetzt beim Fußball gucken nicht so recht formuliert bekomme [...] :P

Vllt. erahnt ja schon jemand was ich meine und teilt sein Wissen über diese Deckel mit mir - falls nicht, dann hoffe ich zumindest auf eine Antwort zu meiner ersten Frage.

Ich bedanke mich fürs lesen und hoffe auf gescheite Antworten Danke
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Ungelesen 11.12.11, 17:53   #2
littleshifty
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Standard

Zu deiner ersten Frage: Es dürfte relativ schwer sein, nachzuweisen, dass du aufgrund deines Alkoholspiegels nicht mehr geschäftsfähig warst. Im Zivilrecht gilt nämlich der Grundsatz, dass jeder das für ihn positive beweisen muss. Und auch selbst wenn dir das gelingt, kommst du nicht aus der Nummer raus, ohne was zu bezahlen. Das ganze würde man dann vermutlich über ungerechtfertigte Bereicherung laufen lassen. Und da du die Sache nur noch schwerlich wieder herausgeben kannst, wird es auf Schadensersatz hinauslaufen.

Zu deiner Zweiten Frage: Ja, der Bierdeckel ist eine zugelassener Nachweis. Wird auch konkludent zur Vertragsgrundlage.
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Ungelesen 11.12.11, 18:53   #3
Ensus
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Für Leute die auf diese Art versuchen das Gesetz zu umgehen (hier durch Betrug, denn du willst ja jemanden um sein Geld prellen), hat unser Gesetzgeber den Hinweis im Gesetz hinterlassen das, wer sich vorsätzlich betrinkt um als Strafunmündig zu gelten, trotzdem schuldig ist.

Daher mein Tipp: Versuch es erst gar nicht...
__________________
Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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Ungelesen 11.12.11, 20:26   #4
Borey
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Wo du heraus liest, dass ich das gerne machen würde ist mir zwar nicht ganz klar, aber wenn man das Forum verfolgt merkt man ja, dass einem das allgemein eh niemand glaubt [...]

Ich denke, dass das einen entwickelten und zivilisierten Menschen ausmacht, dass er hinterfragt, wenn ihn etwas interessiert, er aber dann durchaus noch entscheiden kann, was er tut oder lieber nicht tut.

Ich würde von mir behaupten, dass ich jemand bin der sich dann für das Richtige (für das Gesetz in diesem Fall) entscheidet.

Trotzdem danke für den Tipp
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Ungelesen 11.12.11, 20:30   #5
Privatier
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Warum willst Du Dich unbedingt so besaufen, dass Du nicht mehr rechnen kannst - kann unter Umständen recht teuer werden.
Danke an Ensus.
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Ungelesen 11.12.11, 20:37   #6
Borey
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Grr.

Darum geht es doch gar nicht.

Es ging um die nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit - die z.b. bei einem normalen Menschen (Was? Normale Menschen trinken keinen Alkohol! ) durch einem zu tiefen Blick ins Glas auftritt - und wie dass dann rein rechtlich aussieht.

Allerdings sage ich nun erneut: Da geh ich gar nicht weiter drauf ein.

Es muss wohl eine Lieblingssportart sein, seine Spitzfindigkeit in möglichst vielen Themen zu trainieren und zu schärfen.



Und [...] ->>> nur für den Fall: Natürlich weiß ich, dass dieses Board ein Warez-Board ist.

Da meine Frage aber ja bereits mit dem ersten Beitrag hilfreich (da steht übrigens im letzten Satz etwas von "gescheite Antworten") und ausreichend beantwortet wurde kann hier aber auch meinetwegen geschlossen werden.

Danke nochmal
Borey ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.12.11, 10:17   #7
cracklink
Stammi
 
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sorry. ich will nicht besserwisserisch erscheinen. aber eine kurze gogle-suche und ich kann mich vor einträgen die deine frage beantworten kaum retten.
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Ungelesen 07.01.12, 15:03   #8
Trautstein
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Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen. Die Geschäftsfähigkeit, mit der Vollendung des siebenten Lebensjahres. Volljährigkeit, beginnt gemäß des gültigen BGB mit der Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 2).
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Ungelesen 07.01.12, 15:11   #9
foxtrott-zulu
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Im Prinzip dürfte Dir der Kneipenwirt gar kein Bier mehr ausschenken, wenn du betrunken bist. Das ist nämlich eigentlich verboten.
foxtrott-zulu ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.01.12, 19:09   #10
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von Trautstein Beitrag anzeigen
Volljährigkeit, beginnt gemäß des gültigen BGB mit der Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 2).
Aus welchem Jahr ist dein BGB? Die Volljährigkeit beginnt seit 1975 mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.01.12, 19:57   #11
gentleman-smart
Chuck Norris sein Vater
 
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Wie die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], so auch die Geschäftsfähigkeit.
Das BGB regelt alles. Siehe hier ein Auszug aus [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 10.01.12, 00:26   #12
BerlinHarry
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Willst Du den Wirt prellen oder eine echte Antwort ?
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Ungelesen 10.01.12, 14:21   #13
Borey
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Ne, möchte ich nicht.

Wenn ich das wollte bräuchte ich dafür auch keine Ausrede.


Ging mir im Grunde nur um die Geschäftsfähigkeit die man ja in solch einem Zustand verliert und eben die Tatsache, dass mein Wirt mir, wie foxtrott-zulu ja richtig (soweit ich das eben weiß.) sagt, wenn ich betrunken bin eigentlich nichts mehr ausschenken darf und er damit sogar seine Schanklizenz verlieren kann.

Da das aber zugegeben eine Sammlung von halbwissen ist wollte ich mal fragen



Ich konnte ja nicht wissen, dass einem gleich sonst was unterstellt wird. Naja, konnte ich doch. Habe aber auf ernsthafte Antworten gehofft.
Borey ist offline   Mit Zitat antworten
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