Die Handynummer allein reicht in meinen Augen nicht aus, Name u. Adresse sind wichtig
Wenn dem Radfahrer im ersten Moment nix wehtut, spätestens wenn man dann zuhause ist und irgendwo das Geld wittert, dann tut's auf einmal tierisch weh.... (Manchmal mag das ja auch so sein, aber viele knobbeln zuhause erst aus, wie sie nun den einen oder anderen Euro herausbekommen.)
Steht meistens auch in der Zeitung, wo dann nach Tagen der Autofahrer gesucht wird, der dann und dann den Radfahrer umgenietet hat, und die Polizei nicht gewollt worden ist....
So, mag sein das er dich angerufen hat, durch das nicht dran gehen hat er den Eindruck, die falsche Nummer zu haben. Deinen Namen kann er aber nicht sagen weil er ihn nicht bekommen hat. Somit nennt er das Kennzeichen, folglich ermittelt die Polizei. Wenn sie dir Fahrerflucht vorwerfen, dann halt wegen Fahrerflucht.
Du musst nun durch die Zeugen beweisen, das du ihm zumindest die korrekte Handynummer gegeben hast, und er ebenfalls die Polizei nicht haben wollte.
Und ja, ein Radfahrer kann sich das Kennzeichen merken und damit zur Polizei gehen. Selbst wenn es schon ein paar Tage her ist. Und meist ist der Autofahrer, als stärkerer Verkehrsteilnehmer, der dümmere. Obgleich Radfahrer die Regeln auch einhalten müssen.
Naja, ein Tip für die Zukunft, klemm dir einfach zwei Unfallberichte unter die Sonnenblende oder so.
Den kannst du selbst im Schockzustand noch hervorziehen.
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Mfg