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Ungelesen 15.02.11, 19:45   #5
Zeodos
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das zumposaunen von zB krankheiten oder schlechten noten usw., würde dein persönlichkeitsrecht einschränken, ja...
aber zumindest in deutschland gibt es keine schweigepflicht, wie zB bei ärzten. erzählst du einem lehrer zB, dass du zu hause misshandelt wirst, oder eine bank ausgeraubt hast, so steht er sogar in der pflicht, dies an die polizei weiterzuleiten.
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