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Ungelesen 15.02.11, 15:11   #3
xLawliet
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Zitat von khaalan Beitrag anzeigen
jupp, haben eine schweigepflicht, vorallem wenn es um krankheiten o.ä. geht.
selbst wenn der schüler eine ansteckende krankheit hätte, kann (muss?) der lehrer ihn des unterrichts verweisen, jedoch ohne konkrete gründe öffentlich preiszugeben.
Magst mit mir mitgooglen? Finde keine korrekten angaben denn einfach zu sagen sie haben 'ne Schweigepflicht klingt dumm da der Typ sich sowieso nicht dranhalten wird

Ich wills ihm in dem moment einfach geben....
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