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Ungelesen 29.09.13, 13:53   #6
Fietze
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Zitat:
Der Verkauf ist also, wenn auch Betrug, rechtskräftig. Geht zum Anwalt wenn du es genauer wissen möchtest.
Hier muss man aber zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden.
Strafrechtlich ist der Betrug verjährt.
Zivilrechtlich können die Nachfahren des Betrogenen durchaus noch Ansprüche haben.

Außerdem, wie wurden denn die Immobilienen Angelegenheiten ehemals aus der DDR geflohener oder enteigneten Menschen geregelt?
Da mußten die Käufer der Immobilien auch die Häuser zurück geben.
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