Ich denke der Artikel ist lediglich Unglücklich Formuliert.
Wenn ich mir den ganzen Artikel durchlese entsteht doch stark die Meinung das hier auf die untersagte Bedienung eines Mobiltelefons während der fahrt (in welcher Art auch immer) hingewiesen wird. Dies ist schon länger bekannt. Ich denke der Satz "Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt." Spielt auf die Bedienung des Gerätes während der fahrt hin, was sich stark durch die nachfolgenden Sätze ableiten lässt.
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Nichts ist wahr, alles ist erlaub (Hassan i Sabbah)
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