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myGully |
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23.06.12, 21:29
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#1
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Freak
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 289
Bedankt: 75
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Tausch zwischen Minderjährigen
Hallo,
ein Freund von mit hat folgendes Problem:
Er (16) hatte ein Bot für ein Online Spiel, und hat diesen an einen
13 Jährigen Clankollegen für 50€ verkauft (Der 13-Jährige hat diese
Summe selbst vorgeschlagen, und hat sich vorher vergewissert dass
der Bot funktioniert). Der 16 Jährige hat eine Paysafecard bekommen von dem
13-Jährigen. Auf dem darauffolgenden Tag wurde das Spiel gepatcht
und der Bot wurde gefixt, und somit ist der 13-Jährige wütend
und verlangt sein Geld zurück, und droht mit einer Anzeige.
Die Frage lautet, ist eine Anzeige durchführbar, denn der 16 Jährige hat eig seine
Pflichten erfüllt, denn beide von denen sind Minderjährig. Der 13 Jährige
hat aus freiem Willen entschieden.
Was sagt ihr dazu, ausser das dieser Tausch eine dumme Aktion war?
MfG,
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23.06.12, 21:35
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 906
Bedankt: 364
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der 13 jährige wird keine anzeige stellen können..maximal seine eltern.
genenrel wird das aber ohne kaufvertrag so oder so sehr schwer werden da was nachzuweisen
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23.06.12, 21:45
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#3
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Freak
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 289
Bedankt: 75
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Noch etwas, was die Anzeige hindern könnte?
Allein die auffallenden Kosten werden 50€ bei weitem übersteigen,
aber ich bräuchte sichere Hinweise.
MfG,
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23.06.12, 22:06
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#4
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: MyGullyland
Beiträge: 518
Bedankt: 128
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Ich würde sagen wenn es gefixt wurde war es nicht ganz in den Regeln.
Daher kauf auf Risiko und selber schuld.
Man kann ja auch nen Premium Account für nen Hoster kaufen und wenn der
gebustet wird naja.
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23.06.12, 22:11
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Anzeigen? Eine ganz hervorragende Idee. Vielleicht wird dann im Laufe der Ermittlung noch das Online-Spiel kontaktiert, und beiden wird dann der Account gesperrt, da das Betreiben von Bots dort sicherlich verboten sein wird.
Und währenddessen werden ihre Penise nach innen wachsen, da sie ja noch nicht voll ausgewachsen sind. Denn Cheater haben ja, wie alle wissen, kleine Schwänze!
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23.06.12, 22:15
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#6
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Southpark
Beiträge: 4.611
Bedankt: 1.847
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Mach ich beim Aktienkauf jetzt auch.. wie die Stürzt am nächsten Tag ab und ist nichts mehr Wert? Ich will mein Geld wieder!
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der "Verkäufer" den auch bitte angezeigt werden? Dein Freund hat den Bot, oder hat ihm der ""Betrüger"" auch noch eine Lebenslängliche Garantie auf die Funktionsfähigkeit mit verkauft?
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23.06.12, 22:25
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#7
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Freak
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 289
Bedankt: 75
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Vielen Dank für eure schnellen und guten Antworten
MfG,
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24.06.12, 19:03
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2011
Ort: im Internet
Beiträge: 109
Bedankt: 138
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Wie blöd kann man eigentlich sein und -5-0- € dafür berappen?
__________________
< Hier könnte ihre Signatur stehen >
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24.06.12, 20:18
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#9
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Kaulquappe
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 46
Bedankt: 149
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Also rein rechtlich können die Eltern des 13 Jährigen von den Eltern deines Kumpels das Geld zurück verlangen weil er minderjährig ist und damit gar nicht frei über das Geld verfügen könnte. Ist allerdings unwahrscheinlich, da dass dann für gewöhnlich auf erzieherische Maßnahmen für beide hinausläuft.
Da wir hier eh in einem illegalen Forum sind:
Dein Kumpel solls einfach leugnen und behaupten der andere wolle ihn nur ausnehmen wenn man ihn fragt. PÄNG
Selbst Schuld :P
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Toastbrot!
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24.06.12, 22:44
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#10
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Ach das Forum hier ist illegal...Mist aber auch
Warum zieht man denn einen Clankameraden ab? Also als ich früher in einem gezockt habe hat man sich geholfen.Kann den 13-jährigen verstehen, dass er sauer ist. (auch wenn man für sowas nicht bezahlt, aber Lehrgeld muss jeder mal zahlen )^^
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "
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24.06.12, 23:13
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#11
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...just wanna be Famous!
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 63
Bedankt: 58
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Da weder ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und du auch keine Garantie auf die Funktion des Bots gegeben hast, kann dir der Knirps gar nichts. Er kann ja nicht mal nachweisen, dass er dir Geld gegeben hat. Sag einfach, du weißt von nichts und fertig.
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My <3 doesn't beat, it wobbles !
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25.06.12, 04:50
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 23
Bedankt: 6
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Zitat:
Zitat von AlmostFamous
Da weder ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und du auch keine Garantie auf die Funktion des Bots gegeben hast, kann dir der Knirps gar nichts. .
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Ist alles irrelevant, da der 13-Jährige Clankollege und auch der 16 Jährige Verkäufer beide nur beschränkt Geschäftsfähig sind, kann der Kauf bzw. Verkauf von den Eltern beider Parteien rückgängig gemacht werden.
Geschäfte die von 7 bis 18 Jährigen abgeschlossen werden sind immer schwebend unwirksam solang die Eltern nicht zugestimmt haben.
Rein theoretisch könnte der Fall so aussehen:
Wenn die Eltern des 13 Jährigen den Kauf rückgängig machen, muss der 16 Jährige die 50€ zurückzahlen. Dies muss aber innerhalb von 14 Tagen geschehen.
Da aber die 50€ mit Sicherheit unter den sogenannten Taschengeldparagraphen fallen, können auch die Eltern des 13 Jährigen in dem Fall nichts rückgängig machen.
Und das Geld zurückverlangen weil der Bot nicht mehr funktioniert ist nicht möglich.
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25.06.12, 07:09
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#13
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Why so serious ?
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 78
Bedankt: 15
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Also ich glaub ja dass der 13 Jährige selbst Schuld ist , wenn er sich schon drauf einlässt einen Bot zu kaufen der , wie man weiß , sehr schnell gefixed wird und dann nciht mehr funktioniert
Da kann der 16 Jährige doch nichts für , es war ja nciht seine Absicht und er hat es ihm doch gegeben oder etwa nicht ?
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25.06.12, 21:06
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#14
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...just wanna be Famous!
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 63
Bedankt: 58
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Zitat:
Zitat von jjadorex
Da aber die 50€ mit Sicherheit unter den sogenannten Taschengeldparagraphen fallen, können auch die Eltern des 13 Jährigen in dem Fall nichts rückgängig machen.
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Genau wegen diesem Taschengeldparagraphen bin ich auch nicht auf das Thema "schwebend unwirksam" eingegangen!
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My <3 doesn't beat, it wobbles !
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25.06.12, 22:36
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#15
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Was so alles an Rechtsirrtümern in der Welt existiert...
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] behandelt Rechtsgeschäfte Minderjähriger. Dort steht aber nichts von 14 Tagen Widerrufsrecht (wie bspw. bei Fernabsatzgeschäften nach §312 i.V.m. §355 II 1 BGB) oder Schriftform für Kaufverträge.
Wie auch immer, viel Erfolg.
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27.06.12, 18:44
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 93
Bedankt: 55
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da is der 13 jährige selbst schuld. vielleicht lernt er ja drauß und fängt an google zu benutzen und sucht sich den bot nächstes mal selbst
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30.08.13, 22:42
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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hey ok das ist jetzt moralisch, aber 'n Bot für 50,-€ (!) an 'n 13-jährigen verkaufen is schon auch 'ne linke Tour ... der is doch gar nicht in der Lage den Gegenwert von 50 E zu begreifen, vom "Wert" für'n Bot ganz zu schweigen ... und das im gleichen Clan, neenee.
So 'ne Abzockmentalität ... schon erschreckend, jetz mal ganz jenseits der rechtlichen Situation ...
...my 5 ct.
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30.08.13, 22:58
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#18
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 32
Bedankt: 30
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Waren die 50 € etwa für einen "gecrackten" Bot?
Glückwunsch zu soviel Geschäftssinn, gilt für beide - lol
Ansonsten gibts wohl auch für den Bot bald ein Update, welches diesen normalerweise wieder in einen funktionstüchtigen Zustand versetzen wird. Für gecrackte Versionen kanns etwas länger dauern und man sollte wissen woher....
WOW Ja, gibt eine Menge HONORige BUDDYs die für soetwas auch noch zahlen
Edith: Ups - sry- ist ja echt ein Zombiethread, zuspät gesehn ( thx @ Flaming)
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