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Trotz Eidesstattlicher Versicherung in die Spielbank?

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Ungelesen 08.07.13, 23:52   #1
scorp32
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Standard Trotz Eidesstattlicher Versicherung in die Spielbank?

Hiho zusammen,

Hab gegoogelt aber nichts eindeutiges gefunden. Denke es könnte auch Ländersache (Bundesländer) sein:

Kann man wenn man die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat in die Spielbank?
Ob man spielt oder nicht ist egal, geht nur um den Zutritt?

Edit: Hab das hier noch gefunden in denen nichts vermerkt ist:

Zitat:
§ 3
Spielverbote
Die Teilnahme am Spiel ist Personen verboten,
1. die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
2. die gemäß § 8 Abs. 2 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) und § 8 des
Saarländischen Spielbankgesetzes gesperrt sind;
3. denen die Spielbank wegen Verstoßes gegen die Spielbankordnung oder die Spielregeln oder wegen des
Verdachts eines erheblichen Verstoßes hiergegen oder auf Grund des Hausrechts den Zutritt zur Spielbank
untersagt hat;
4. die in der Aufsichtsführung oder dem Betrieb der Spielbank mitwirken, zu ihr oder einer anderen Spielbank,
an der das Spielbankunternehmen beteiligt ist, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder einen Nebenbetrieb
führen oder in diesem beschäftigt sind, sowie den Ehepartnern oder Lebenspartnern dieses Personenkreises.
Thx

Gruß

scorp32
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