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Ungelesen 02.10.11, 22:00   #9
321meins
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart Beitrag anzeigen
Falls der TE eine Person in einem fahrenden KFZ (geht leider nicht so eindeutig aus dem Text hervor) "angestrahlt hat, könnte man dies durchaus mit einem
§ 315b StGB bewerten.
Da es sich hierbei um eine Verkehrsstraftat handelt (je nach Ausgang des Verfahrens, bzw. wird überhaupt ein Verfahren eingeleitet), so hat die zuständige Stelle zur Erteilung einer Fahrerlaubnis (der Führerschein ansich ist nur das Papier, welche den Verwaltungsakt vervollständigt) die Geeignetheit des Antragstellers (TE) zu überprüfen.
Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist im Falle einer Verurteilung dennoch äußerst unwahrscheinlich. Zudem erfolgte hier die Teilnahme am Straßenverkehr lediglich als Fußgänger, was auch gegen die Anordnung einer MPU spricht.
Immerhin ist bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB auch keine Entziehung der FE im Regelfall vorgesehen. (Vgl. § 69 StGB)

Dennoch einer der wenigen sinnvollen Beiträge hier in diesem Thread.
321meins ist offline