Zitat:
Zitat von Hoorizon
Was hat eine Anzeige mit einem Führerschein gemeinsam?
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Falls der TE eine Person in einem fahrenden KFZ (geht leider nicht so eindeutig aus dem Text hervor) "angestrahlt hat, könnte man dies durchaus mit einem
§ 315b StGB bewerten.
Dies war wohl mit:
Zitat:
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Anzeige Lautet Eingriffs ins Straßenverkehrsordnung..
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gemeint.
Da es sich hierbei um eine Verkehrsstraftat handelt (je nach Ausgang des Verfahrens, bzw. wird überhaupt ein Verfahren eingeleitet), so hat die zuständige Stelle zur Erteilung einer Fahrerlaubnis (der Führerschein ansich ist nur das Papier, welche den Verwaltungsakt vervollständigt) die Geeignetheit des Antragstellers (TE) zu überprüfen.