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Ausgezogen - Welche Frist bis zur abholung pers. Sachen

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Ungelesen 08.11.12, 07:31   #1
scruffy88
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Standard Ausgezogen - Welche Frist bis zur abholung pers. Sachen

Guten Morgen liebe Community.
Ich hätte mal ne Frage (in erster Linie an die Österreicher).

Folgendes Szenario:
Man lässt jemanden bei sich (kostenlos) wohnen und diese Person zieht dann einige Zeit später wieder aus.
So jetzt stehn noch ein haufen Sachen bei dir rum.
Wenn die betroffene Person bei jedem ausgemachten Termin absagt,
oder sich gar nicht meldet, was soll man dann mit dem Zeug machen?

Wegwerfen finde ich ist keine Option (und rechtens wäre das denke ich auch nicht).
Vor die Tür liefern lassen? Wäre das rechtlich gedeckt?
Oder gibt es da allgemein irgendwelche Fristen? Das würde ja schon reichen um etwas Druck zu machen.

Ich hoffe ja nicht das es soweit kommt und sich der betroffene noch "besinnt",
allerdings kanns ja nicht schaden da mal nachzufragen,
ob schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt hat.

mfg Scruffy
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