Hallo,
es kommt immer auf die Umstände an. Wenn er bereits fünf Jahre da wohnt und jetzt eine günstigere Wohnung bekommen kann, wird das Argument nicht ziehen, da er ja fünf Jahre lang diesen "Mangel" hingenommen hat, ohne dagegen anzugehen.
Hat er den Vertrag gerade unterschrieben und die Wohnung noch nicht bezogen, oder bezieht sie gerade, besteht eine vage Möglichkeit.
Denn: die Wohnfläche ist korrekt angegeben, und der Abstellraum kann ein Erklärungsirrtum des Vermieters sein.
Gruss,
YaGru
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