Der Download an sich ist nicht rechtswidrig.
Nur wenn man sich etwas herunterlädt und es dann nutzt.
Dafür gibt es dann die Beschlagnahmung des PCs um sicher zu gehen.
Aber Tauschbörser haben jetzt die Möglichkeit mit "Unwissenheit" davon zu kommen zumindest zum Teil:
http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=1966