Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Ja:
Als juristische Person darf man das, weil man ja die Umsatzsteuer an den Endverbraucher in Form der Mehrwertsteuer weitergibt.
|
Aber nur als tschechischer Unternehmer.
Zitat:
Zitat von gentleman-smart
In Tschechien gibt es derzeit einen Höchstsatz von 21 %. Hieraus kann man dann die 19% der deutschen Steuer (jetzt wird sie zur Mehrwertsteur) herausnehmen und vom Finanzamt wieder zurück fordern.
|
Nein, so funktioniert das nicht. Wie stellst du dir das rein praktisch vor, ohne ein Land zu benach-/bevorteiligen?
Der richtige Weg wäre eine mehrwertsteuerfreie Rechnungsausstellung mit Hinweis auf die deutsche Steuer-ID des (deutschen) Rechnungsempfängers.
Wurde dennoch tschechische MwSt ausgewiesen und bezahlt, kann diese vom Unternehmer über das BZSt (vollständig) zurückgefordert werden.