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myGully |
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28.05.15, 19:23
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 7
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Privatverkauf Rechte
Hi,
hab meine Waschmaschine übers Internet verkauft Privat.
Seit gestern droht mir der Käufer das wenn die Ware nicht bis Dienstag da ist.
Sein Geld zurück haben möchte usw.
Ware wurde letzte Woche Donnerstag 21.05 abgeholt. Ist seitdem unterwegs.
Muss ich ihm das Geld zurückgeben? Es war wie gesagt ein Privatverkauf und er konnte sich übers Internet informieren wie lange das dauern kann. Desweiteren war ja der Feiertag noch.
Danke für die Hilfe.
Gruß Günther
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28.05.15, 19:36
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#2
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
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Hi Günther,
Kann mir nur schwer vorstellen, dass dir nach so kurzer Zeit etwas passieren kann.
Ich denke, du solltest mal mit der Spedition in Kontakt treten und alles transparent an den Käufer kommunizieren. Dabei natürlich immer höflich bleiben.
Er denkt wahrscheinlich gerade, er sei um 100+€ betrogen worden und ist entsprechend emotional geladen. Also Infos einholen, mit Käufer in Kontakt treten und alles klären.
Viel Erfolg
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei ecstasy69 bedankt:
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28.05.15, 19:45
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 7
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Danke für die schnelle Antwort. Das hab ich schon gemacht die meinten vor mitte nächster Woche wird das nichts. Wurde teilweise schon bedroht von ihm. Da fällt es schwer ruhig zu bleiben :/
Wenn er gewusst hätte das es solange dauert, hätte er es nie gemacht und gibt mir dafür die Schuld. Das ich ihm das nicht gesagt haben soll. Aber woher soll ich das wissen? Mach das auch zum ersten mal.
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28.05.15, 22:33
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 137
Bedankt: 202
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Es kommt drauf an, welchen Vertrag ihr beide eingegangen seid.
Wenns so ablief wie ein eBay-Verkauf, dann war es ein Versendungsverkauf.
Und bei dem ist der Gefahrübergang ab Übergabe Spediteur.
Ist gesetzlich geregelt im §447 BGB.
Am besten ist, du gibst dem Käufer die Frachtnummer, damit er die Lieferung selber nachverfolgen kann. Mehr musst du nicht machen, da deine Pflichten endeten, als du die Waschmaschone der Spedition übergeben hast.
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28.05.15, 23:50
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#5
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 55
Bedankt: 39
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Ich frage mich was der Käufer will, da war schließlich auch Pfingsten dazwischen!
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29.05.15, 00:19
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#6
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Newbie
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 60
Bedankt: 40
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haste die kohle schon? dann pfeiff doch drauf falls im kaufvertrag (gibts einen?) nix zu lieferzeit steht
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30.05.15, 07:01
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2012
Ort: irgendwo im Osten Deutschlands
Beiträge: 360
Bedankt: 244
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Solche Typen gibt es immer wieder. Hatte ich auch schon. Da hilft wirklich nur selbst ruhig bleiben und bei Bedarf mal kräftig in die Tischkante beißen. Niemals auf das sprachliche Niveau des anderen niederlassen. Wenn er die Maschine so dringend braucht warum kauft er sie nicht im Laden und nimmt sie gleich mit? Du hast als Verkäufer deine vorläufige Pflicht getan, hast ihm sicherlich auch ne Sendungsnummer mitgeteilt und kannst nur dein Bedauern ausdrucken. Mehr würde ich da jetzt auch nicht machen. Speditionen brauchen halt manchmal bissl länger.
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