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myGully |
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22.07.11, 07:37
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Ort: zu hause
Beiträge: 165
Bedankt: 102
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Anrechnung der Bundeswehrdienstzeit?
Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob die Bundeswehrdienstzeit angerechnet werden kann.
Da ich keine Abgeschlossene Ausbildung habe, würde ich gerne einen anerkannten Beruf erlangen.
Bin zurzeit Arbeitslos, und ziehe das neben meinen Bewerbungen in Erwägung. Jetzt ist es ja so, das man mit unter 25 Jahren ein Anrecht drauf hat, dass das Jobcenter dir bei der Ausbildungssuche helfen muss/sollte.
Ich in mittlerweile schon 28 Jahre.
Daher die Frage ob die Wehrdienstzeit angerechnet werden kann.
Ich weis das es so ist, wenn ich mich bei eine Staatlichen Einrichtung bewerbe, z.B. Polizei oder Zoll. Laut Aussage vom Einstellungsberater der Bundespolizei, würde dann die Altersgrenze für mich erhöht.
Würde das bei der Jobagentur vielleicht auch greifen?
Würde gerne eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, oder Im Bereich der Flugsicherheit machen, und mich eventuell später beim Zoll bewerben.
Wäre über eine Antwort Danbar.
Gruß und schönen Tag noch
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22.07.11, 09:21
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#2
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Würde das bei der Jobagentur vielleicht auch greifen?
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Schon mal dort nachgefragt?
Ich wüsste nicht, wieso die dir keine Ausbildung vermitteln sollten.
Kann dir der BFD da nicht helfen?
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24.07.11, 23:23
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#3
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Damit Wehrdienstleistene keine Nachteile gegenüber Personen haben, die keinen Wehrdienst ableisten, werden Ihre Pflichtzeiten bei vielen Sachen angerechnet. Allerdings nur die Pflichtzeiten, die man Zwangsweise dort ableisten mußte. Und nicht Zeiten die du Freiwillig dort länger geblieben warst.
Und da nach meiner Kenntnis die Wehrpflicht zu keiner Zeit drei Jahre Betrug, in den letzten Jahren meines Wissens sogar unter ein Jahr, dürfte du mit 28 Jahren erheblich zu spät dran sein.
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26.07.11, 08:48
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#4
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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Im Regelfall ist die Anrechenbarkeit von dem Sachgebiet in dem du tätig warst, sowie dem Ausbildungsberuf abhängig.
Auskunft darüber erhälst du bei der IHK bzw. deinem regionalen Schulamt.
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