Die Verwendung handelsüblicher Tabellenbücher, Formelsammlungen und IT Handbücher als zugelassene Hilfsmittel in den Ganzheitlichen Aufgaben 1 und 2 des
Teils B ist ab 2013 verboten. ([
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Diese Petition fordert die Annullierung des Verbots von bisher erlaubten Hilfsmitteln.
Das Vertrauen, dass die Prüfungen dementsprechend angepasst wird, wurde leider zu oft enttäuscht. Aus diesem Grund ist Handeln gefordert!
Begründung: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Allgemeines Menschenrecht Art. 1 Satz 1. Diese Regelung ist ein Ungleichbehandlung der Schüler, da bereits vorherige Auszubildende diese Hilfsmittel verwenden durften.
Die Aussage: "deren inhaltliche Breite und Tiefe haben sich weit über
das für ein solches Hilfsmittel vertretbare Maß hinaus entwickelt" (Zitat der IHK News) sind haltlos, da bereits viele Jahre nichts unternommen wurde und seit dem fast nur Aktualisierungen durchgeführt wurden, da die IT nun mal ein schnelllebiger Bereich ist welcher sich oft ändert.
Zudem wurde das IT Handbuch als Pflichtlektüre im Unterricht ausgewiesen und der Erwerb verlangt. Über drei Jahre wurde der Umgang mit dem Buch geübt und nun verboten? Durch das "beilegen von geeigneten Informationen" ist nicht vorhersehbar in welcher Form Informationen beigelegt werden. Der Umgang mit dem IT Handbuch kann geübt werden und es ist jedem selbst überlassen wie viel Zeit er dazu aufwendet Informationen herauszusuchen. Wer regelmäßig damit arbeitet, ist auch in der Lage zeitnah Informationen zu extrahieren.
Allso Leute, Der der dagegen ist sollte hier : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Macht Mit, Ich habe bereits Unterschrieben. 





