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Die letzten 2 Jahre gab es Weinachtsgeld, dieses Jahr nicht? (Ausbildung)

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Ungelesen 27.11.14, 17:49   #1
~>Cayn<~
Der Ehrfurchtgebietene
 
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Standard Die letzten 2 Jahre gab es Weinachtsgeld, dieses Jahr nicht? (Ausbildung)

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal ein wenig umhören, bevor ich mit meinem Chef spreche. Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich bin momentan im vierten Ausbildungsjahr eines kleinen 25-Mann Handwerksbetriebes und bin im Januar mit der Ausbildung fertig. Ich habe in der Firma das erste Lehrjahr übersprungen, bin also direkt im zweiten angefangen. Wir hatten zu der Zeit noch einen weiteren Auszubildenden, welcher mitten im ersten Lehrjahr angefangen hat. Als es dann für uns also das erste mal das Novembergehalt gab, waren wir ein wenig verwundert das wir kein Weinachtsgeld bekommen haben, denn die Gesellen haben alle etwas bekommen. Der andere Azubi ist der Stiefsohn von einem unserer beiden Chefs gewesen (er hat verkürzt und ist nun nicht mehr in der Firma) und hat dann irgendwie mit seiner Mutter geredet (die Frau unseres einen Chefs), was dann im Endeffekt dazu führte das wir dann doch Weinachtsgeld bekommen haben. Wir haben dann also für 2012 und für 2013 Weinachtsgeld bekommen, aber dieses Jahr haben wir nichts bekommen. Eine Auszubildende aus dem Büro (2. Lehrjahr) hat mich heute deswegen angeschrieben das sie sich beschweren will, aber ich hab sie erst einmal beruhigt und will das lieber erst einmal in Ruhe überlegen, wie man da am besten vorgeht.

Wie gewohnt haben die Gesellen auch dieses Jahr ihr normales Weinachtsgeld bekommen, also wundert mich das ja schon, warum nur die Auszubildenden leer ausgehen müssen. Ist vor allem komisch, das wir nichts mehr bekommen, kaum das der Stiefsohn vom Chef weg ist. Das Weinachtsgeld betrug jedes Jahr ein halbes Monatsgehalt, wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Arbeitgeber ab 3 Jahren das Geld auch weiterhin zahlen, solange sich die Beträge nicht groß ändern, leider waren es bei uns erst 2 Jahre, allerdings habe ich auch etwas von Gleichbehandlung der Arbeitnehmer gehört, also das der Arbeitgeber entweder keinem, oder allen Arbeitnehmern Weinachtsgeld zahlen muss.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schonmal im Vorraus.
__________________
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