N'Abend!
Die 4800 €/ Jahr sind für Dich nur relevant wenn Du BAFöG beziehst. Da kann's sein, dass Dir das BAFöG gekürzt wird für das entsprechende Jahr. -> Sprich da vorher aber nochmal mit dem BAFöG-Amt drüber.
Erzielst Du mit Erwerbsarbeit mehr als den Steuerfreibetrag (2014: 8354 €) musst Du alles was darüber hinaus geht regulär versteuern.
Um die studentische KV brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Solange Du belegen kannst, dass das Studium Deine Hauptbeschäftigung ist (und die Altersgrenze bzw Semesterhöchstzahl nicht überschritten hast), halten die Versicherungen die Füße still. "Hauptbeschäftigung" heißt, dass Du während des Semesters nicht mehr als 20h/Woche arbeitest. In den Semesterferien könntest Du sogar Vollzeit arbeiten, ohne dass die KV da Stress macht. Hab ich im Studium damals immer so gemacht.
Grundsätzlich gibt's da aber an Deiner Uni/Hochschule aber auch Stellen für (AStA, Sozialberatung, ...) die Dir das nochmal detailliert und rechtssicher aufdröseln können.
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