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[Erledigt]Semesterferien Ferienjob

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Ungelesen 19.07.14, 22:13   #1
cinq
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Standard [Erledigt]Semesterferien Ferienjob

Kurze Frage zu der Regelung von Ferienjobs.

Hab Google ausgefragt und auch im Forum etwas herumgesucht , aber finde dennoch keine in meinen Augen passende Antwort.

Bei Google kommt unterschiedlich Dinge raus, einmal wird gesagt man darf nur
(I) 50 Tage arbeiten pro Kalenderjahr und ein anderes mal wird gesagt
(II) 50 Tage am Stück.

Hier im Forum wurde folgendes dazu geschrieben :
(III)"Solange du jährlich 4800 EUR verbuchst und nicht viel mehr, darfst du auch in zwei oder drei Monaten Semesterferien bspw. 1000 pro Monat verdienen."

Nun zur Frage :

Welches von den aufgeführten "Argumenten" gilt nun ?
D.h. Wenn ich im Wintersemester bereits ein Monat lang gearbeitet habe(=25 Arbeitstage) und jetzt im Sommersemester aber 2 Monate lang arbeiten möchte (=50 Arbeitstage => gesamt 75 Tage)
muss ich dann Beiträge (Versicherung uä) zahlen oder gilt hier (III) und solange ich unter 4800 bleibe ist alles okay?
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Ungelesen 20.07.14, 01:43   #2
quantendings
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N'Abend!

Die 4800 €/ Jahr sind für Dich nur relevant wenn Du BAFöG beziehst. Da kann's sein, dass Dir das BAFöG gekürzt wird für das entsprechende Jahr. -> Sprich da vorher aber nochmal mit dem BAFöG-Amt drüber.

Erzielst Du mit Erwerbsarbeit mehr als den Steuerfreibetrag (2014: 8354 €) musst Du alles was darüber hinaus geht regulär versteuern.

Um die studentische KV brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Solange Du belegen kannst, dass das Studium Deine Hauptbeschäftigung ist (und die Altersgrenze bzw Semesterhöchstzahl nicht überschritten hast), halten die Versicherungen die Füße still. "Hauptbeschäftigung" heißt, dass Du während des Semesters nicht mehr als 20h/Woche arbeitest. In den Semesterferien könntest Du sogar Vollzeit arbeiten, ohne dass die KV da Stress macht. Hab ich im Studium damals immer so gemacht.

Grundsätzlich gibt's da aber an Deiner Uni/Hochschule aber auch Stellen für (AStA, Sozialberatung, ...) die Dir das nochmal detailliert und rechtssicher aufdröseln können.
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Ungelesen 20.07.14, 13:54   #3
cinq
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Danke dir für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.
Werde mal den ASta aufsuchen .
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