Zitat:
Zitat von Daniel05201
Jetzt die Frage was kann ich machen und was für Rechte habe ich ?
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Mündliche Gespräche sind immer suboptimal, da nicht nachweisbar!
Von daher solltest du dies schriftlich mit einen Fristtermin fixieren unter Androhung einer Klage beim entsprechenden Arbeitsgericht.
Das Zeugnis steht dir zu, und wenn du innerhalb der 2 Jahre
immer wieder eines ausdrücklich verlangt hast, ist es eine Sauerei, dass dir keines ausgestellt worde.
Gerade das Ausbildungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, da es nach der Ausbildung die nächsten Schritte in Richtung Arbeitsleben ebnet.
Weitere Informationen erhälst du bsw. hier:
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