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ash2 27.03.20 10:44

Kurzarbeit trotz Krankschreibung?
 
Hallo an Euch.

Vlt. weiss wer bescheid oder ist im Moment in der selben Lage.
Ab Montag ist Kurzarbeit bei uns angesagt.Meine Frau ist Momentan in einer Umschulung beim Arbeitsamt die aber ruht.Ich bekam grad von meiner Firma den neuen Vertrag zwecks Kurzarbeit den ich unterschreiben soll,der gilt ab Montag.60% vom Netto sind nicht allzuviel....
Nun würde ich gerne am Montag zum Arzt und mich krank schreiben lassen.Würden dann die 100% Krankengeld noch funktionieren solange ich die neue Reglung zwecks Kurzarbeit nicht unterschrieben habe?
Oder wäre es besser die Sache über das Arbeitsamt zu regeln,dann würde meine Frau wohl was bekommen.Bis dato hat das Amt nicht bezahlt das mein "Lohn zu hoch war".
Der Antrag auf Zuschuss wird uns zugeschickt aber die Bearbeitung dauert wohl mehrere Wochen.
Wie gesagt:Würde ich 100% bei Krankschreibung weiter bekommen wenn ich die Kurzarbeitergeldreglung nicht unterschreibe?

Thorasan 27.03.20 14:58

Bei vorher gültiger Krankschreibung würde es wohl gehen, Krankengeld zu beziehen, da wärst du auch nicht gezwungen, in der Zeit den geänderten Vertrag zu unterschreiben. Greifen würde er eh erst danach. Nun sollte es dafür aber zu spät sein.
Mal davon abgesehen, dass du nicht der erste bist, der auf die Idee kommt, und das ggf. auch geprüft werden könnte.

DrFly57 06.04.20 18:25

Auch wichtig: Vor Kurzarbeit müssen Überstunden abgebaut sein!
Sprich du meldest dich krank, kommst bei Genesung wieder an deinen Arbeitsplatz und baust dann die Stunden ab. Ab jetzt kann Kurzarbeit greifen.

Außerdem sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ergänzung zum Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Die Stimmung, die bei nicht Unterzeichnung herrscht, ist ein anderes Thema.

DrFly57 06.04.20 18:26

Ein Nachtrag noch: Kurzarbeit gilt nicht ab Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

eitch100 08.04.20 12:56

Zitat:

Zitat von Thorasan (Beitrag 36876982)
Bei vorher gültiger Krankschreibung würde es wohl gehen, Krankengeld zu beziehen,...

Ich sehe das anders. Eine Krankschreibung vor Eintreten der Kurzarbeit, bringt bei der Höhe des Krankengeldes bzw. Kurzarbeitergeldes keinen finanziellen Vorteil. Für kurzarbeitsbedingte Ausfallzeit gibt es maximal Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Thorasan 08.04.20 19:26

Krankengeld errechnet sich ja aber aus dem Durchschnittslohn der letzten 6(?) Monate.. Da ist eine kurzfristige Änderung erstmal egal.
Dazu hast du bei nicht unterschriebenem Vertrag für die Kurzarbeit deinen regulären Lohn.

Und da die Sätze relativ gleich liegen, erschließt sich mir der Sinn eh nicht.

nichdiemama 08.04.20 19:37

Ich glaube dem TE geht es nicht so sehr um krankengeld, er hofft wohl eher, mit einigen wochen krankenstand für diese wochen weiter auf 100% zu bleiben. Oder sogar dauerhaft auf 100% zu bleiben wenn er nur lange genug krank gemeldet ist, weil er krankengeldregelung für über 6 wochen eventuell nicht kennt. Aber vielleicht hab ich es ja auch falsch verstanden ?

eitch100 09.04.20 09:02

@nichdiemama
Ich denke (auch), er meinte die 6wöchige Lohnfortzahlung und nicht das anschließende Krankengeld...
@thorasan
Wenn er die Vereinbarung nicht unterschreibt, wird ihm wohl eine Änderungskündigung ins Haus flattern. Da muss er selbst wissen, ob sich das "auszahlt". :T

Thorasan 09.04.20 09:25

Unter dem Aspekt habt ihr natürlich recht :)


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